Wann genau brauchen Sie einen Energieausweis?
Die Antwort auf diese Frage war noch nie so komplex wie jetzt. Und noch nie so wichtig.
Seit 2018 erstelle ich Energieausweise in Bremen und Umgebung. In dieser Zeit habe ich erlebt, wie sich das Dokument von einem lästigen Pflichtzettel zum zentralen Bewertungsinstrument am Immobilienmarkt entwickelt hat. Aber was ab Mai 2026 kommt, ist eine andere Dimension: Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD erweitert die Pflichtanlässe massiv. Neue Situationen, in denen Sie zwingend einen gültigen Energieausweis brauchen. Höhere Bußgelder bei Verstößen. Und juristische Fallstricke, die besonders Hausverwaltungen und Makler kalt erwischen können.
In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen konkreten Pflichten-Fahrplan. Kein Juristendeutsch, sondern klare Antworten: Wann brauchen Sie einen Ausweis? Wann nicht? Und was müssen Sie in welcher Reihenfolge tun?
Die bisherigen Pflichten — was bleibt
Verkauf, Neuvermietung, Neubau — an diesen drei Grundpflichten ändert sich nichts. Was sich ändert, ist die Schärfe der Durchsetzung.
Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 gilt: Bei Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes muss dem Käufer oder Mieter spätestens bei der ersten Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Bei Neubauten muss der Ausweis nach Fertigstellung erstellt werden.
Das ist nicht neu. Aber in meiner Praxis erlebe ich immer noch, dass diese Grundpflichten ignoriert werden. Makler inserieren auf ImmoScout ohne Energiekennwerte. Vermieter in Bremen-Nord reichen den Ausweis “später nach”. Eigentümer in Achim lassen abgelaufene Ausweise jahrelang in der Schublade liegen.
Das alles war bisher ein Risiko. Ab 2026 wird es ein teures Risiko.
Denn die Kontrollmechanismen werden verschärft. In Bremen ist das Referat 44 der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zuständig. Im niedersächsischen Umland — Landkreis Verden, Landkreis Osterholz, Stadt Delmenhorst — sind es die unteren Bauaufsichtsbehörden. Und auf Bundesebene führt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) automatisierte Plausibilitätsprüfungen über das zentrale Registriernummern-System durch.
Die Zeiten, in denen niemand kontrolliert hat, sind vorbei.
Die erste große Neuerung: Energieausweis bei Mietvertragsverlängerung
Bisher brauchten Sie den Energieausweis nur bei Abschluss eines neuen Mietvertrags. Ab Mai 2026 auch bei der Verlängerung eines bestehenden Vertrags. Das ist der eigentliche Gamechanger — besonders für Hausverwaltungen mit großen Beständen.
Stellen Sie sich vor: Sie verwalten 50 Mietwohnungen in Bremen-Nord. Zehn Prozent Fluktuation pro Jahr, also fünf Neuvermietungen. Dafür brauchten Sie bisher fünf gültige Energieausweise. Überschaubar.
Ab 2026 brauchen Sie potenziell für alle 50 Einheiten lückenlos gültige Ausweise. Denn jede Vertragsverlängerung löst die Pflicht aus. Bei Gewerbeimmobilien ist die Sache klar: Wird eine Verlängerungsoption gezogen, muss ein aktueller Ausweis vorliegen.
Bei Wohnraummietverträgen wird es komplizierter. Die juristische Fachwelt diskutiert intensiv, wie der Begriff “Vertragsverlängerung” im Kontext des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) definiert wird.
Die offenen Fragen:
Indexmieten. Bei einer Indexmiete nach Paragraph 557b BGB steigt die Miete automatisch mit dem Verbraucherpreisindex. Gilt die Anpassung als Vertragsänderung? Wenn ja, brauchen Sie bei jeder Indexanpassung einen gültigen Ausweis.
Staffelmieten. Bei einer Staffelmiete nach Paragraph 557a BGB steigt die Miete zu vertraglich fixierten Zeitpunkten. Auch hier: Gilt das als Verlängerung?
Unbefristete Verträge. Die meisten Wohnraummietverträge in Deutschland sind unbefristet. Wann genau greift hier die Pflicht?
Die endgültige Klärung kommt erst mit dem Gesetzentwurf zum GMG. Aber eines ist schon jetzt klar: Hausverwaltungen, die kein professionelles Fristenmanagement für ihre Energieausweise aufbauen, laufen in ein erhebliches Bußgeldrisiko.
Konkretes Szenario aus Bremen: Eine Hausverwaltung in Schwachhausen verlängert den Gewerbemietvertrag eines langjährigen Büromieters um fünf Jahre. Der alte Energieausweis ist seit 2023 abgelaufen. Nach der bisherigen Rechtslage: kein Problem, keine Neuvermietung. Ab Mai 2026: Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis zu 10.000 Euro.






Die zweite große Neuerung: Energieausweis bei Renovierung
Wenn Sie mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle sanieren, brauchen Sie ab 2026 zwingend einen neuen Energieausweis. Diese 25-Prozent-Schwelle ist schneller erreicht, als die meisten Eigentümer denken.
Die Gebäudehülle — im Fachjargon die wärmeübertragende Umfassungsfläche — umfasst alles, was beheizte Räume von der Außenluft, dem Erdreich oder unbeheizten Gebäudeteilen trennt: Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte.
Ein Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus in Ritterhude oder Osterholz-Scharmbeck:
| Bauteil | Fläche |
|---|---|
| Dachfläche | 200 m² |
| Außenwände | 150 m² |
| Fenster | 50 m² |
| Gesamte Hüllfläche | 400 m² |
| 25-Prozent-Schwelle | 100 m² |
Das bedeutet: Wenn Sie das komplette Dach dämmen lassen, sind Sie mit 200 m² bereits weit über der Schwelle. Wenn Sie alle Fenster tauschen und dazu die Fassade teilweise sanieren, reichen 100 m² ebenfalls. Selbst eine Kombination aus Dachgeschossdecke und Fenstertausch kann die Schwelle überschreiten.
Die Pflicht greift nach Abschluss der Sanierung. Der neue Ausweis muss den verbesserten Ist-Zustand dokumentieren.
Das ist übrigens auch eine Chance. Denn bisher haben viele Eigentümer nach einer energetischen Sanierung ihren alten, schlechten Energieausweis behalten — einfach weil die Erneuerung kein Pflichtanlass war. Ab 2026 wird die Verbesserung dokumentiert. Und ein Sprung von Klasse G auf Klasse D kann den Marktwert einer Immobilie im fünfstelligen Bereich steigern.
Wichtig: Ein isolierter Heizungstausch ohne Eingriff in die Gebäudehülle fällt nicht unter die 25-Prozent-Regel. Wenn Sie in Osterholz-Scharmbeck Ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, ohne die Fassade oder das Dach anzufassen, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Neuausstellung. Trotzdem kann es sich lohnen: Die Wärmepumpe senkt den Primärenergiebedarf massiv — und damit Ihre Effizienzklasse.
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Wann brauchen Sie keinen Energieausweis?
Nicht jeder Eigentümer muss sofort handeln. Es gibt klare Ausnahmen — und die sollten Sie kennen, um nicht in Panik unnötig Geld auszugeben.
Kein Energieausweis nötig bei:
Selbstnutzung ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht. Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus in Achim selbst bewohnen, nicht vermieten und nicht verkaufen wollen, brauchen Sie keinen Ausweis — auch wenn der alte abgelaufen ist. Das gilt selbst nach der Reform. Sobald Sie aber über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, ändert sich das sofort.
Gebäude unter 50 m² Nutzfläche. Kleine Nebengebäude, Gartenhäuser oder Garagen sind von der Pflicht ausgenommen.
Denkmalgeschützte Gebäude. Baudenkmäler nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder sind von der Energieausweis-Pflicht befreit. In Bremen betrifft das historische Bausubstanz im Schnoorviertel, Gründerzeithäuser im Ostertorviertel oder denkmalgeschützte Bremer Häuser. Aber Vorsicht: Nicht jedes alte Gebäude ist ein Baudenkmal. Prüfen Sie im Zweifelsfall beim Landesamt für Denkmalpflege.
Isolierter Heizungstausch ohne Hüllensanierung. Wie oben beschrieben: Wenn Sie nur die Heizung tauschen, ohne mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle anzufassen, entsteht keine Pflicht zur Neuausstellung.
Was Makler ab 2026 beachten müssen
Makler stehen bei der neuen Regulierung besonders im Fokus. Die Haftung für fehlende Energiekennwerte in Anzeigen wurde verschärft — und die Konsequenzen gehen über Bußgelder hinaus.
Die Pflichten für Makler im Überblick:
Pflichtangaben in Anzeigen. Schon heute müssen energetische Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen angegeben werden. Ab 2026 kommen die neuen A-G-Effizienzklassen und CO₂-Werte hinzu. Wer inseriert, ohne diese Daten anzugeben, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Vorlage bei der Besichtigung. Der gültige Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Nicht erst beim Notartermin. Nicht erst auf Nachfrage. Bei der Besichtigung.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Das ist der Punkt, den viele Makler unterschätzen. Ein fehlendes Energielabel im Inserat ist nicht nur ein GEG-Verstoß. Es ist auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das bedeutet: Konkurrierende Makler oder die Wettbewerbszentrale können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Der BGH hat das eindeutig bestätigt.
Konkretes Szenario aus Delmenhorst: Ein Makler inseriert eine Eigentumswohnung auf ImmoScout ohne Energiekennwerte. Der Eigentümer hat “den Ausweis noch nicht”. Der Makler wartet ab. Ein konkurrierender Makler sieht das Inserat, mahnt wettbewerbsrechtlich ab. Kosten: 1.500 bis 3.000 Euro Anwaltsgebühren. Plus Bußgeld der Bauaufsichtsbehörde: bis zu 10.000 Euro.
Meine Empfehlung an alle Makler in Bremen und Umgebung: Kein Inserat ohne vollständigen Energieausweis. Punkt. Wenn der Eigentümer keinen hat, lassen Sie ihn vor der Vermarktung erstellen. Ein Energieausweis für ein Wohngebäude kostet einen Bruchteil dessen, was eine Abmahnung kostet.
Was Hausverwaltungen und WEGs jetzt tun müssen
Die erweiterte Energieausweis-Pflicht bei Mietvertragsverlängerungen trifft professionelle Hausverwaltungen mit voller Wucht. Wer kein System aufbaut, wird systematisch in Bußgelder laufen.
Hier ist mein konkreter 4-Punkte-Plan für Hausverwaltungen:
1. Bestandsaufnahme machen. Für jedes verwaltete Objekt prüfen: Liegt ein gültiger Energieausweis vor? Wann läuft er ab? Ist er nach der alten A+-bis-H-Skala ausgestellt?
2. Fristenmanagement aufbauen. Jeder Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren (§ 80 Abs. 1 GEG). Tragen Sie die Ablaufdaten in Ihr Verwaltungssystem ein. Setzen Sie Erinnerungen sechs Monate vor Ablauf.
3. Prioritäten setzen. Welche Objekte stehen vor Neuvermietungen? Wo laufen gewerbliche Verlängerungsoptionen? Welche Gebäude haben keinen gültigen Ausweis? Diese Objekte zuerst.
4. Budget einplanen. Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet bei mir 299 Euro zum Festpreis, ein Mehrfamilienhaus 399 Euro. Bei größeren Portfolios sprechen Sie mich an — ab zehn Ausweisen bieten wir Mengenkonditionen.
Besonders bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist die Situation heikel. Hier muss die Hausverwaltung die Datenerfassung über alle Einheiten koordinieren. Heizkostenabrechnungen, Verbrauchsdaten, Zugang zu den Wohnungen — das erfordert die Mitwirkung aller Eigentümer. Planen Sie dafür Zeit ein.
Der Bremen-Faktor: Warum die Region besonders betroffen ist
Bremen, Bremerhaven und das niedersächsische Umland haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil an unsanierter Nachkriegs-Bausubstanz. Das bedeutet: Die neuen Pflichten treffen hier überproportional viele Gebäude.
Ich kenne die Bausubstanz der Region. Und ich sage Ihnen ehrlich: Die Situation ist in vielen Fällen kritischer als die Eigentümer ahnen.
Bremen-Nord und Vegesack. Reihenhäuser aus den 1960er-Jahren, oft mit ungedämmter Außenwand und einfach verglasten Fenstern. Typischer Endenergiebedarf: 180 bis 250 kWh/m²a. Mit der neuen A-G-Skala landen viele dieser Häuser in Klasse F oder G.
Bremerhaven-Lehe. Dichte Altbaubestände mit hohen Leerstandsquoten. Gründerzeithäuser und Nachkriegsbauten, vielfach unsaniert. Hier kommt eine doppelte Belastung zusammen: Die neuen Pflichten erfordern aktuelle Ausweise, und die Einstufung fällt schlecht aus. Für Erbengemeinschaften, die ein unsaniertes Mehrfamilienhaus übernehmen und vermieten wollen, wird das zur ernsten Herausforderung.
Achim, Ritterhude, Osterholz-Scharmbeck. Typische Umlandgemeinden mit dominanter Einfamilienhausstruktur. Viele Häuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Bauphysikalisch besonders anspruchsvoll: Einfamilienhäuser haben im Verhältnis zu ihrem beheizten Volumen eine große wärmeübertragende Oberfläche (hohes A/V-Verhältnis). Bei gleicher Dämmung schneiden sie daher im Bedarfsausweis systematisch schlechter ab als kompakte Mehrfamilienhäuser.
Delmenhorst. Mischung aus Nachkriegs-Siedlungshäusern und jüngeren Bauten. Viele Eigentümer haben seit dem Bau kaum modernisiert. Wenn hier jemand verkaufen oder vermieten will, ist der Energieausweis oft die erste professionelle Bewertung des Gebäudezustands überhaupt.
Der Bremer Fernwärme-Vorteil. Es gibt aber auch eine gute Nachricht für Gebäude in Bremens Fernwärmegebieten. Die swb-Fernwärme hat extrem günstige Primärenergiefaktoren — im Versorgungsbereich Bremen-Ost beispielsweise nur 0,25. Zum Vergleich: Erdgas liegt bei 1,1. Das bedeutet: Ein identisches Gebäude schneidet mit Fernwärmeanschluss im Bedarfsausweis erheblich besser ab als mit Gasheizung. Lokale Aussteller wie wir kennen diese regionalen Werte und binden sie korrekt in die Berechnung ein. Überregionale Online-Portale arbeiten oft mit ungünstigeren Standardwerten.
Das ist Teil unserer Best-Case-Optimierung: Wir nutzen jeden legalen Spielraum — regionale Primärenergiefaktoren, nachgewiesene Sanierungsmaßnahmen, detaillierte Bauteilaufnahmen — um den bestmöglichen Effizienzwert für Ihre Immobilie zu erreichen. Das kann bei der neuen A-G-Skala den Unterschied zwischen einer schlechten und einer akzeptablen Klasse ausmachen.






Das Bußgeldrisiko: Konkrete Zahlen
Bis zu 10.000 Euro pro Verstoß für Eigentümer und Makler. Bis zu 50.000 Euro für schwerwiegende Verstöße. Die Strafen gelten bei Verkauf, Vermietung — und neu auch bei Mietvertragsverlängerung.
Der vollständige Bußgeldkatalog nach § 108 GEG:
| Verstoß | Wer haftet | Bußgeld |
|---|---|---|
| Kein Ausweis bei Verkauf/Vermietung/Verlängerung | Eigentümer, Vermieter | bis 10.000 EUR |
| Keine Vorlage bei der Besichtigung | Eigentümer, Makler | bis 10.000 EUR |
| Fehlende Kennwerte in Immobilienanzeigen | Eigentümer, Makler | bis 10.000 EUR |
| Keine Übergabe nach Vertragsschluss | Eigentümer, Vermieter | bis 10.000 EUR |
| Fehlerhafte Daten durch den Eigentümer | Eigentümer | bis 10.000 EUR |
| Fehlerhafter Ausweis durch unqualifizierten Aussteller | Aussteller | bis 10.000 EUR |
| Schwerwiegende Verstöße gegen Mindestanforderungen | Bauherren, Eigentümer | bis 50.000 EUR |
In Bremen ist der “Umwelt-Bußgeldkatalog für das Land Bremen” die Entscheidungshilfe für die Behörden. Im niedersächsischen Umland überwacht die Landeshauptstadt Hannover die Stichprobenkontrollen für ganz Niedersachsen.
Und bedenken Sie: Das sind Bußgelder pro Verstoß. Wer drei Wohnungen ohne Ausweis vermietet, riskiert dreimal 10.000 Euro.
Der Zeitplan: Wann kommt was?
Deutschland wird die EU-Frist am 29. Mai 2026 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einhalten. Aber das ändert an der Vorbereitung nichts — die Pflichten kommen so oder so.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 24.02.2026 | GMG-Eckpunkte von der Bundesregierung vorgelegt |
| ca. April 2026 | Kabinettsentwurf GMG (geplant) |
| 29.05.2026 | EU-Frist für EPBD-Umsetzung |
| Sommer/Herbst 2026 | Realistisches Inkrafttreten des GMG |
| 31.12.2026 | Nationale Gebäuderenovierungsstrategie bei EU einreichen |
| 31.12.2029 | Harmonisierung der Effizienzklassen mit EU-Standard |
Die EU-Kommission hat bereits im März 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 26 von 27 Mitgliedstaaten haben Mahnschreiben erhalten. Die EU-Energiekommissarin hat am 25. Februar 2026 unmissverständlich festgestellt: “Keine Fristverlängerung möglich.”
Was bedeutet das für Sie? Warten Sie nicht auf das endgültige Gesetz. Die Richtung ist klar. Die Pflichten werden kommen. Wer sich jetzt vorbereitet, handelt klug. Wer abwartet, kommt in die Situation, dass alle gleichzeitig einen Energieausweis brauchen — und die Bearbeitungszeiten sich entsprechend verlängern.
Mehr zu den Hintergründen der Reform und dem Zusammenspiel von GEG und GMG lesen Sie in meinem separaten Artikel.
Ihr konkreter Pflichten-Fahrplan: Was tun Sie wann?
Nicht jeder muss sofort handeln. Aber jeder sollte wissen, wann er handeln muss. Hier ist Ihr persönlicher Fahrplan — abhängig von Ihrer Situation.
Sie sind Eigentümer und wohnen selbst im Haus
Kein akuter Handlungsbedarf, solange Sie nicht verkaufen oder vermieten. Aber: Wenn Sie eine Sanierung planen, die mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betrifft, brauchen Sie nach Abschluss einen neuen Ausweis. Prüfen Sie die Schwelle vor Beauftragung.
Sie vermieten eine oder mehrere Wohnungen
Prüfen Sie sofort die Gültigkeit Ihres Energieausweises. Wenn er abgelaufen ist oder in den nächsten zwölf Monaten abläuft, handeln Sie jetzt. Bei Mietvertragsverlängerungen ab Mai 2026 brauchen Sie einen gültigen Ausweis — nicht erst bei Neuvermietung.
Sie sind Hausverwaltung oder WEG-Verwalter
Machen Sie eine Bestandsaufnahme aller verwalteten Objekte. Erstellen Sie einen Erneuerungsplan. Planen Sie Budget für neue Ausweise ein. Klären Sie mit der WEG, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden soll.
Sie sind Makler
Kein Inserat ohne vollständigen Energieausweis mit den neuen Pflichtangaben. Fordern Sie den Ausweis vom Eigentümer ein, bevor Sie das Objekt in die Vermarktung nehmen. Das schützt Sie vor Bußgeldern und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Sie haben geerbt und wollen vermieten oder verkaufen
Sie brauchen sofort einen gültigen Energieausweis. Bei Gebäuden vor Baujahr 1977 mit weniger als fünf Einheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht — es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung saniert.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — die richtige Wahl treffen
Die Grundunterscheidung bleibt bestehen, aber der Trend geht klar Richtung Bedarfsausweis. Besonders für ältere Gebäude und Häuser mit dezentraler Wärmeversorgung.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Das Problem: Er bildet das Nutzerverhalten ab, nicht den Gebäudezustand. Ein sparsamer Rentner verbraucht weniger als eine vierköpfige Familie — bei identischem Haus. Bei Leerstand fehlen Daten komplett. Und bei Gasetagenheizungen scheitert die Datenerfassung oft an der Mieterkommunikation.
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudesubstanz — unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber aussagekräftiger. Und er bietet den Vorteil der Optimierung: Durch die detaillierte Erfassung können wir jeden Spielraum nutzen.
Für die Informationen zur genauen Unterscheidung empfehle ich Ihnen meine ausführliche Übersicht über Energieausweise für Wohngebäude, die alle Details zur Wahl des richtigen Ausweistyps enthält.
Online-Ausweis oder lokaler Experte — ein ehrlicher Vergleich
Überregionale Online-Portale bieten Energieausweise für unter 100 Euro an. Der Preis ist verlockend. Die Risiken sind es nicht.
Das Geschäftsmodell der Online-Portale basiert auf einem einfachen Prinzip: Sie als Eigentümer geben alle Daten selbst ein. Flächen, Baujahre, Heizungsdaten, Bauteilaufbauten. Das Portal rechnet automatisch. Sie tragen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Eingaben — das steht in den AGB.
Die Probleme:
Fehlende Vor-Ort-Begehung. Die EPBD fordert künftig eine Vor-Ort-Begehung — auch virtuell möglich, aber mit visueller Kontrolle. Reine Selbstauskunft-Portale erfüllen das nicht.
Strafzuschläge statt Optimierung. Wenn der Online-Algorithmus ein Bauteil nicht zuordnen kann, arbeitet er mit pauschalen Standardwerten — den schlechtesten Werten aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums. Das ist das Gegenteil von Best-Case-Optimierung.
Keine regionalen Faktoren. Die günstigen Bremer Fernwärme-Primärenergiefaktoren? Kennt das Portal nicht. Die Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk, die bei norddeutschen Bauten häufig vorkommt? Wird ignoriert.
Haftungsverschiebung. Bei einer DIBt-Stichprobenkontrolle oder einem Rechtsstreit zeigt das Portal auf seine AGB. Sie haften. Nicht das Portal.
Bei mir bekommen Sie eine persönliche Vor-Ort-Begehung, die detaillierte Erfassung aller Bauteile und die DIBt-Registrierung. Einfamilienhaus: 299 Euro Festpreis. Mehrfamilienhaus: 399 Euro Festpreis. Dafür übernehme ich die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit des Ausweises.






Häufig gestellte Fragen
Brauche ich bei einer Mietvertragsverlängerung wirklich einen Energieausweis?
Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bisher war der Energieausweis nur bei Neuvermietung Pflicht. Künftig auch bei Verlängerung bestehender Verträge. Bei Nichtvorlage drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach § 108 GEG. Wie sich das genau auf Index- und Staffelmieten auswirkt, wird der endgültige Gesetzentwurf klären.
Was passiert, wenn mein Energieausweis noch die alte A+-bis-H-Skala hat?
Ein gültiger Energieausweis bleibt zehn Jahre lang juristisch gültig — auch mit der alten Skala (§ 80 Abs. 1 GEG). Sie müssen ihn nicht sofort erneuern. Aber: Sobald die neuen A-G-Klassen Standard sind, verlieren Ausweise mit der alten Skala an Marktakzeptanz. Bei Verkauf oder Vermietung kann ein aktueller Ausweis den Unterschied machen. Mehr zu den neuen Effizienzklassen erfahren Sie in meinem separaten Artikel.
Welche Renovierungen lösen die Energieausweis-Pflicht aus?
Jede Sanierung, die mehr als 25 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche betrifft. Das sind Außenwände, Dach, Fenster und Bodenplatte zusammengenommen. Eine komplette Dachdämmung allein kann die Schwelle bereits überschreiten. Ein isolierter Heizungstausch ohne Eingriff in die Gebäudehülle löst die Pflicht hingegen nicht aus.
Kann ich als Selbstnutzer den Energieausweis ignorieren?
Solange Sie Ihr Gebäude ausschließlich selbst nutzen, nicht vermieten und nicht verkaufen, besteht keine Pflicht zur Ausstellung. Das gilt auch nach der Reform. Aber Vorsicht: Sobald Sie verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie einen gültigen Ausweis — und die Erstellung dauert je nach Auslastung einige Tage. Planen Sie rechtzeitig.
Was kostet ein Energieausweis nach neuem Standard?
Bei mir als DIBt-registriertem Aussteller kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus 299 Euro zum Festpreis, für ein Mehrfamilienhaus 399 Euro. Inklusive persönlicher Vor-Ort-Begehung, Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung. Die Bearbeitungszeit nach der Datenaufnahme beträgt in der Regel wenige Werktage.
Fazit
Die Energieausweis-Pflichten werden ab Mai 2026 erheblich erweitert. Mietvertragsverlängerungen, größere Renovierungen und die neue A-G-Skala schaffen Pflichtanlässe, die es bisher nicht gab. Besonders Hausverwaltungen, Makler und Vermieter mit größeren Beständen in Bremen und Umgebung müssen jetzt handeln — nicht erst wenn das GMG in Kraft tritt. Wer sich heute vorbereitet, vermeidet Bußgelder, sichert Marktwerte und nutzt die Chance auf eine optimale Einstufung.
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