Energieausweis

Energieausweis verlängern oder erneuern in Bremen und Bremerhaven

Wir erstellen Energieausweise in Bremen und 50 km Umkreis. Ihre Immobilie liegt weiter weg? enerprio® liefert bundesweit.

Energieausweis verlängern oder erneuern in Bremen und Bremerhaven | energiepass® BREMEN, Telefon 0421 6689 4123
Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis verlängern können Sie nicht: Nach § 79 Abs. 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt er zehn Jahre, danach wird ein neuer ausgestellt. Den brauchen Sie in Bremen und Bremerhaven nur, wenn Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ansteht. Wir erstellen ihn als Bedarfsausweis für 299 EUR (EFH), 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

„Können Sie meinen Energieausweis verlängern?“

So beginnen viele Anrufe bei mir im Büro am Bahnhofsplatz.

Die ehrliche Antwort ist kurz: Nein.

Die gute Nachricht ist genauso kurz: Sie brauchen auch keine Verlängerung.

Sie brauchen einen neuen Ausweis. Und den nur dann, wenn wirklich etwas ansteht.

Wer diesen Unterschied verstanden hat, spart sich zwei Dinge. Eine Bestellung, die niemand verlangt. Und Hektik im falschen Moment, etwa drei Tage vor dem ersten Interessenten.

Meine These für diesen Ratgeber: Das Ablaufdatum ist kein Wecker. Der Anlass ist der Wecker. Und wer seinen alten Ausweis noch in der Schublade hat, hält den schnellsten Weg zum neuen schon in der Hand.

Was Sie in diesem Ratgeber erfahren

Kann ich meinen Energieausweis verlängern lassen?

Nein, einen Energieausweis kann niemand verlängern lassen. Er gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, danach endet er. Was im Alltag „Verlängerung“ heißt, ist immer eine Neuausstellung mit einer neuen DIBt-Registriernummer.

Das Gesetz ist an dieser Stelle erfreulich klar:

„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“

§ 79 Abs. 3 GModG, Wortlaut auf gesetze-im-internet.de

Kein Stempel.

Keine Fortschreibung.

Kein Formular, das das Datum einfach nach hinten schiebt.

Der alte Ausweis trägt eine Registriernummer, die das Deutsche Institut für Bautechnik einmal vergeben hat. Der neue bekommt eine eigene, beantragt nach § 98 GModG. Es ist ein neues Dokument, berechnet mit dem Stand von heute.

Das klingt nach Bürokratie.

In Wahrheit ist es eine Chance.

Ein Ausweis von 2016 beschreibt ein Haus von 2016. Nehmen wir als Beispiel ein Bremer Haus in Findorff: damals Gaskessel aus den Neunzigern, einfach verglaste Fenster im Treppenhaus, ungedämmte oberste Geschossdecke. Inzwischen sind die Fenster neu, die Decke ist gedämmt, im Keller steht eine moderne Heizung.

Der alte Ausweis weiß davon nichts.

Ein neuer Ausweis, der jede belegte Modernisierung einrechnet, kann das Haus deutlich besser zeigen. Genau das meine ich mit Best-Case-Optimierung: Ihr Gebäude erscheint so gut, wie es heute tatsächlich ist, nicht so, wie es vor zehn Jahren war.

Früher als nach zehn Jahren endet ein Ausweis übrigens nur in einem Fall: Wird das Gebäude so verändert, dass nach § 80 Abs. 2 GModG das ganze Gebäude neu berechnet werden muss, verliert der alte Ausweis seine Gültigkeit. Ein neues Bad oder ein frischer Anstrich gehören nicht dazu.

Wo genau das Ablaufdatum steht und wie die zehn Jahre gezählt werden, vertiefe ich im Ratgeber wie lange ein Energieausweis beim Wohngebäude gültig ist. Für Büros, Läden und Praxen gilt dasselbe Prinzip, nachzulesen unter Gültigkeit des Energieausweises beim Nichtwohngebäude. Hier geht es um die Frage danach: Was tun Sie jetzt?

Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis sofort erneuern?

Nein, ein abgelaufener Energieausweis verpflichtet allein zu nichts. Einen neuen brauchen Sie erst, wenn Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab dem 1. Januar 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Anlass.

Das Gesetz knüpft die Pflicht in § 80 Abs. 3 GModG an zwei Dinge: einen Anlass und die Bedingung, dass nicht bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Fehlt der Anlass, fehlt die Pflicht.

Ein Beispiel: Eine Vermieterin in der Neustadt hat ihre Wohnung seit 2015 an dieselbe Familie vermietet. Der Ausweis von 2016 läuft im November ab. Was muss sie tun?

Nichts.

Die Familie wohnt weiter dort, der Mietvertrag läuft weiter. Niemand verlangt einen neuen Ausweis. Erst wenn die Familie auszieht und die Wohnung neu inseriert wird, braucht die Vermieterin einen gültigen Ausweis.

Anders sieht es aus, wenn ein Verkauf geplant ist. Dann muss der Ausweis Interessenten spätestens vorliegen, wenn sie sich das Haus anschauen, und nach Vertragsschluss unverzüglich übergeben werden, so steht es in § 80 Abs. 4 und 5 GModG. Wer erst dann merkt, dass der Ausweis seit einem Jahr abgelaufen ist, gerät unnötig unter Druck.

Die folgende Tabelle zeigt, was in Ihrer Lage konkret zu tun ist.

Ihre SituationWas jetzt zu tun ist
Ausweis läuft ab, kein Verkauf und keine Vermietung geplantNichts. Ablaufdatum notieren und neu bestellen, sobald ein Anlass absehbar ist.
Verkauf geplantNeuen Ausweis vor dem Inseratsstart beauftragen. Er muss Interessenten spätestens beim Anschauen des Hauses vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden.
Neuvermietung von Wohnung oder HausNeuen Ausweis vor dem Inserat bestellen. Die Pflichtangaben gehören in jede kommerzielle Anzeige, etwa auf einem Immobilienportal.
Laufender Mietvertrag, Mieter bleibtKein neuer Ausweis nötig. Erst bei Neuvermietung wird er wieder Pflicht.
Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ab 1. Januar 2027Neuer Anlass. Liegt kein gültiger Ausweis vor, rechtzeitig vor der Verlängerung bestellen.
Nichtwohngebäude, etwa Büro, Laden oder PraxisBei Anlass neuer Ausweis. Ab 1. Januar 2027 nur noch als Bedarfsausweis, erstmals mit Klasse A bis G.
Verbrauchsausweis läuft abDie alten Verbrauchsdaten reichen für einen neuen Ausweis nicht. Wir erstellen einen Bedarfsausweis, ohne dass Sie Abrechnungen suchen müssen.

Was steht auf dem Spiel, wenn der Anlass da ist und der Ausweis fehlt?

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Ausweis hat, riskiert nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 EUR. Wer einen vorhandenen Ausweis Interessenten nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis 5.000 EUR.

In der Praxis ist das Bußgeld selten das größte Risiko. Größer ist das Risiko einer Abmahnung, wenn in einer Anzeige Werte aus einem abgelaufenen Ausweis stehen. Und am größten ist das Risiko, das niemand im Gesetz findet: ein Käufer, der beim Notar plötzlich zögert, weil ein Dokument fehlt.

Ihr Ausweis läuft ab und ein Verkauf oder eine Vermietung steht an? Mit dem Rechner sehen Sie sofort Ihren Festpreis für den neuen Bedarfsausweis, jeden mit DIBt-Registriernummer und Best-Case-Optimierung: Jetzt Festpreis für den neuen Energieausweis berechnen. Lieber direkt reden? Rufen Sie mich an: 0421 6689 4123.

Warum laufen 2026 und 2027 so viele Energieausweise ab?

In den Jahren 2016 und 2017 hat das DIBt bundesweit zusammen 834.892 Registriernummern für Energieausweise vergeben. Rechnerisch laufen die Ausweise aus 2016 im Jahr 2026 ab, die aus 2017 im Jahr 2027. Das ist eine echte Ablaufwelle, und Bremen und Bremerhaven sind ein Teil davon.

Die Zahlen stammen aus einer amtlichen Quelle: der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22. Januar 2019.

Seit dem 1. Mai 2014 bekommt jeder neue Energieausweis eine Registriernummer. Damit lässt sich zählen, wie viele Ausweise in welchem Jahr ausgestellt wurden.

Jahr der RegistrierungRegistriernummern gesamtdavon Bedarfsausweisedavon Verbrauchsausweiserechnerisches Ablaufjahr
2016378.436239.955138.4812026
2017456.456251.697204.7592027
2018819.424keine Aufteilung genanntkeine Aufteilung genannt2028

Eine Einschränkung gehört dazu: Das sind Registriernummern, keine Zahl heute noch gültiger Ausweise. Manche Ausweise wurden längst ersetzt, manche Häuser abgerissen oder umgebaut. Als Größenordnung taugen die Zahlen trotzdem.

Schauen Sie auf die rechte Spalte der Verbrauchsausweise.

Allein aus 2017 stammen 204.759 Registriernummern für Verbrauchsausweise. Wer einen davon besitzt und 2027 verkauft oder neu vermietet, kann ihn nicht einfach mit den Zahlen von damals erneuern. Bei Nichtwohngebäuden gibt es ab 2027 überhaupt keinen neuen Verbrauchsausweis mehr.

Was heißt das für Bremen?

Ein großer Teil unseres Bestands ist alt. Bremer Häuser aus der Gründerzeit in Findorff, Schwachhausen, Peterswerder oder dem Steintor. Nachkriegsbauten in der Vahr und in Huchting. In Bremerhaven die Altbauquartiere in Lehe und Geestemünde. Viele dieser Häuser haben ihren ersten Ausweis bekommen, als die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen neu waren. Diese Ausweise erreichen jetzt ihr Ende.

Meine Empfehlung ist schlicht: Prüfen Sie heute das Datum auf Seite 1. Nicht, um sofort zu bestellen. Sondern damit Sie wissen, ob Ihr nächster Verkauf oder Ihre nächste Vermietung in die Lücke fällt.

Was bedeutet Verlängerung ab 2027 für Vermieter und Verwalter?

Für Vermieter und Verwalter hat „Verlängerung“ ab dem 1. Januar 2027 zwei Bedeutungen. Einen Energieausweis zu verlängern heißt weiterhin, ihn neu ausstellen zu lassen. Die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ist dagegen ab 2027 ein eigener gesetzlicher Anlass, einen gültigen Ausweis vorzulegen.

Zwei Dinge mit demselben Wort.

Das sorgt für Verwirrung, also trenne ich sie sauber.

Bedeutung eins: Sie möchten Ihren Ausweis „verlängern“. Das geht nicht, siehe oben. Es wird ein neuer ausgestellt.

Bedeutung zwei: Sie verlängern einen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder einen Leasingvertrag. Bis Ende 2026 löst das keine Vorlagepflicht aus. Ab dem 1. Januar 2027 schon. Das regelt § 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der neuen Fassung, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Artikel 2.

Wichtig ist die Grenze: Ein Mietvertrag, der einfach weiterläuft, ist keine Verlängerung. Wer seit Jahren in seiner Wohnung in Walle wohnt, löst nichts aus. Betroffen sind vor allem Verträge mit fester Laufzeit, etwa ein Gewerbemietvertrag für ein Ladenlokal im Viertel, der nach fünf Jahren verlängert wird, oder ein Pachtvertrag für eine Halle in den Häfen.

Für Verwalter wird daraus eine einfache Aufgabe: Legen Sie zwei Listen nebeneinander. Die Enddaten Ihrer befristeten Verträge. Und die Ablaufdaten Ihrer Energieausweise. Wo beides in dasselbe Jahr fällt, ab 2027, brauchen Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis.

Was sich am 1. Januar 2027 sonst ändert, zeigt diese Tabelle.

Themabis 31. Dezember 2026ab 1. Januar 2027
Ausweisart WohngebäudeBedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Wärmeschutz-Niveau von 1977; sonst WahlfreiheitWahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch für Bestandswohngebäude
Verbrauchsausweiszulässig nach den bisherigen Regeln, Daten über 36 Monatenur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, Verbrauch jährlich über zwei Jahre
NichtwohngebäudeBedarf oder Verbrauch, keine Effizienzklassenur noch Bedarfsausweis, erstmals Klassen A bis G
Klassen WohngebäudeA+ bis Hweiterhin A+ bis H
Vertragsverlängerungkein Anlasseigener Anlass für Miet-, Pacht- und Leasingverträge
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis bei Anlass nötig
Formbisheriges Formatdigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen
Bereits ausgestellte Ausweisegültig zehn Jahrebleiben zehn Jahre gültig, kein Austausch, kein Umschreiben

Die letzte Zeile ist die wichtigste.

Ein Ausweis, der im Oktober 2026 ausgestellt wird, gilt bis 2036. Die neuen Regeln greifen erst, wenn ein Anlass ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt.

Für Wohngebäude bleibt bei uns alles beim Alten, auch nach 2027: Wir erstellen ausschließlich Bedarfsausweise. Warum, erkläre ich im übernächsten Abschnitt.

Wie erneuere ich meinen Energieausweis in Bremen Schritt für Schritt?

Einen Energieausweis in Bremen zu erneuern dauert für Sie vier kurze Schritte: Ablaufdatum finden, Anlass prüfen, alten Ausweis und Fotos schicken, neuen Ausweis empfangen. Der neue Bedarfsausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox, und niemand muss dafür zu Hause warten.

Schritt 1: Ablaufdatum auf Seite 1 finden

Oben auf Seite 1 steht „Gültig bis“, gleich daneben die Registriernummer. Das ist alles, was Sie für den ersten Schritt brauchen.

Kein Ausweis mehr auffindbar? Kein Problem. Dann starten wir ohne ihn, es dauert nur etwas länger.

Schritt 2: Anlass prüfen

Fragen Sie sich: Verkaufe ich in den nächsten Monaten? Vermiete ich neu? Verpachte ich? Verlängere ich ab 2027 einen befristeten Vertrag?

Lautet jede Antwort Nein, sind Sie fertig. Kommen Sie wieder, wenn sich das ändert.

Lautet eine Antwort Ja, geht es weiter.

Schritt 3: Alten Ausweis und Fotos schicken

Hier liegt der eigentliche Vorteil des alten Ausweises.

Er enthält Flächen, Baujahr, Bauteile und Anlagentechnik. Diese Angaben darf ich verwenden. § 83 GModG erlaubt dem Aussteller, vom Eigentümer bereitgestellte Daten zu nutzen. Er muss sie aber sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln an ihrer Richtigkeit nicht verwenden.

Deshalb frage ich gezielt nach allem, was sich seitdem geändert hat:

  • Ist die Heizung neu oder umgebaut worden?
  • Wurden Fenster oder Haustür getauscht?
  • Ist das Dach, die oberste Geschossdecke, die Fassade oder die Kellerdecke gedämmt worden?
  • Gibt es eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder einen Anschluss an Fernwärme?

Für die Modernisierungsempfehlungen, die zu jedem Ausweis gehören, genügen nach § 84 Abs. 1 GModG geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes. Genau so arbeiten wir: Sie schicken Fotos, ich kläre Rückfragen am Telefon. Wenn es zur Plausibilisierung hilft, mache ich eine kostenlose Sichtprüfung von außen. Dafür muss niemand einen Tag freinehmen.

Schritt 4: Neuer Ausweis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben

Sobald alle Angaben vollständig sind, rechnen wir. Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis, jeden Ausweis mit DIBt-Registriernummer, und Sie haben ihn morgen in Ihrer Inbox.

Jede Modernisierung, die Sie mit Rechnung oder Foto belegen, fließt in die Berechnung ein. Wo eine Angabe fehlt, arbeitet das Rechenverfahren mit Pauschalwerten für das Baujahr, und die sind eher vorsichtig angesetzt. Jeder Beleg, den Sie liefern, ersetzt einen Pauschalwert durch den echten Wert.

Das ist der ganze Trick hinter der Best-Case-Optimierung. Kein Schönrechnen. Nur keine Verbesserung verschenken.

Was, wenn alte Pläne und Unterlagen fehlen?

Fehlende Pläne verhindern einen Bedarfsausweis meistens nicht. Der alte Ausweis liefert oft schon die wichtigsten Maße, der Rest lässt sich aus Fotos, Grundriss-Skizzen und Rechnungen klären.

Wenn doch einmal Pläne nötig sind, hilft die Bauakte:

  • Stadt Bremen: Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte können über das Serviceportal der Stadt die Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen. Anlaufstelle ist das Service-Center Bau an der Contrescarpe 72. Für Bremen-Nord, also Vegesack, Blumenthal und Burglesum, ist das Bauamt Bremen-Nord zuständig.
  • Bremerhaven: Beim Magistrat der Stadt Bremerhaven gibt es die Dienstleistung „Akteneinsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten“, angesiedelt beim Bauordnungsamt.

Welche Unterlagen sonst noch helfen, steht ausführlich in meiner Liste welche Unterlagen Sie für den Energieausweis beim Wohngebäude brauchen.

Kann ich einen abgelaufenen Verbrauchsausweis mit alten Daten erneuern?

Ein abgelaufener Verbrauchsausweis lässt sich nicht mit den alten Daten erneuern. Ein neuer Verbrauchsausweis braucht bis 31. Dezember 2026 neue Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate, deren jüngste Periode höchstens 18 Monate zurückliegt. Wir erstellen stattdessen einen Bedarfsausweis, für den Sie keine Abrechnungen brauchen.

Der Verbrauchsausweis ist ein Foto der Vergangenheit.

Er zeigt, wie viel Energie die Bewohner in einem bestimmten Zeitraum verbraucht haben. Ist der Zeitraum vorbei, ist das Foto alt. Nachbelichten geht nicht.

Wer heute einen neuen Verbrauchsausweis will, muss also neue Abrechnungen besorgen. Bei Mietshäusern heißt das oft: Heizkostenabrechnungen mehrerer Jahre, für alle Wohnungen, inklusive Leerstand. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Verbrauch nach § 82 GModG in der neuen Fassung jährlich über zwei Jahre erfasst, und der Verbrauchsausweis ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Bis Ende 2026 gilt zusätzlich die 1977er-Regel: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Wärmeschutz-Niveau von 1977 nicht erreichen, brauchen ohnehin einen Bedarfsausweis. Das betrifft viele Bremer Häuser, die lange vor 1977 gebaut wurden.

Und dann ist da noch die Frage, was der Verbrauchsausweis überhaupt aussagt.

Ein Beispiel: Ein Haus in Schwachhausen, bewohnt von einer älteren Dame, die nur zwei Räume heizt. Der Verbrauch ist niedrig, der Verbrauchsausweis sieht gut aus. Dann zieht eine Familie mit drei Kindern ein und heizt alle Zimmer. Die Heizkosten verdoppeln sich, und der Ausweis hatte nichts davon verraten.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude, nicht die Bewohner.

Deshalb erstellen wir für Wohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise. Den Unterschied im Detail erklärt der Vergleich zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Für Ihre Erneuerung heißt das ganz praktisch: Sie müssen keine Abrechnungen suchen, keine Vermieterkollegen anschreiben und keine Hausverwaltung um Altdaten bitten. Sie brauchen Fotos, den alten Ausweis, falls vorhanden, und ein kurzes Telefonat.

Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?

Einen Energieausweis zu erneuern kostet so viel wie ein neuer, weil es einer ist. Bei energiepass® BREMEN gelten die Festpreise 299 EUR für ein Einfamilienhaus, 399 EUR für ein Mehrfamilienhaus und 899 EUR für ein Nichtwohngebäude, jeweils mit DIBt-Registriernummer und ohne eigenen Verlängerungspreis.

GebäudeProduktFestpreis laut Preisliste 2026Enthalten
EinfamilienhausBedarfsausweis299 EURDIBt-Registriernummer, Prüfung der alten Daten, Best-Case-Optimierung, Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben
MehrfamilienhausBedarfsausweis399 EURDIBt-Registriernummer, Prüfung der alten Daten, Best-Case-Optimierung, Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben
NichtwohngebäudeBedarfsausweis899 EURDIBt-Registriernummer, Berechnung der Nutzungszonen, Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben

Es gibt keinen Rabatt für Wiederholer. Das sage ich offen.

Der Grund ist einfach: Die Arbeit ist dieselbe. Neue Berechnung, neue Registriernummer, neue Modernisierungsempfehlungen. Der Vorteil des alten Ausweises liegt in der Zeit, nicht im Preis. Mit ihm in der Hand ist die Klärung der Daten oft in einem einzigen Telefonat erledigt.

Wer zahlt? Der Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter, denn er muss den Ausweis vorlegen.

Eine Förderung für den Energieausweis allein gibt es nicht. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude, nicht die Ausstellung eines Energieausweises.

Wer sich zuerst einen Überblick über alle Ausweisarten für Häuser und Wohnungen verschaffen möchte, findet ihn auf der Übersichtsseite Energieausweise für Wohngebäude. Für Gewerbe, Praxen und Büros gibt es die Übersicht Energieausweise für Nichtwohngebäude.

Welche Praxis-Tipps sparen beim Erneuern Zeit?

Beim Erneuern eines Energieausweises spart vor allem eines Zeit: Belege für alles, was sich seit dem alten Ausweis geändert hat. Wer Typenschild, Fensterdatum und Rechnungen fotografiert, bevor er anruft, hat den neuen Ausweis meist ohne eine einzige Rückfrage.

Aus meiner Erfahrung mit vielen Bremer Ausweisen sind es immer dieselben Kleinigkeiten, die den Unterschied machen.

Tipp 1: Rechnen Sie rückwärts vom Inseratsstart. Nicht das Ablaufdatum bestimmt, wann Sie bestellen, sondern der Tag, an dem Ihre Anzeige online geht. Ab dann wollen Interessenten Zahlen sehen. Planen Sie den neuen Ausweis so, dass er vor diesem Tag in Ihrer Inbox liegt.

Tipp 2: Fotografieren Sie das Datum im Fenster. Bei Isolierglas steht das Herstellungsjahr meist auf dem Abstandhalter zwischen den Scheiben. Ein Foto davon sagt mir mehr als jede Erinnerung an „irgendwann nach 2010“.

Tipp 3: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung. Hersteller, Typ und Baujahr stehen dort. Damit kann ich die Anlagentechnik sauber einordnen, statt mit einem Pauschalwert zu rechnen.

Tipp 4: Schicken Sie alle Seiten des alten Ausweises. Auch die Seite mit den Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigt, was damals empfohlen wurde. Und Sie sehen auf einen Blick, was Sie seitdem davon umgesetzt haben.

Tipp 5: Legen Sie einen Ordner für zehn Jahre an. Jede Rechnung für Heizung, Fenster, Dämmung oder Dach kommt hinein. Beim nächsten Ausweis, 2036 oder wann immer der nächste Anlass kommt, ist alles beisammen.

Welche Fehler kosten beim Erneuern Zeit und Geld?

Die teuersten Fehler beim Erneuern eines Energieausweises sind ein abgelaufener Ausweis in der Anzeige, eine Bestellung erst kurz vor dem Gang zum Notar und die Hoffnung, einen alten Verbrauchsausweis fortschreiben zu können. Alle drei lassen sich mit einem Blick auf Seite 1 und etwas Vorlauf vermeiden.

Fehler 1: Werte aus einem abgelaufenen Ausweis inserieren. Die Pflichtangaben nach § 87 GModG gelten für kommerzielle Anzeigen, also etwa auf Immobilienportalen oder in der Zeitung. Ein abgelaufener Ausweis ist dort ein klassischer Abmahngrund, vor allem für Makler, die nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst haften.

Fehler 2: Den Ausweis mitten in der Vermarktung ablaufen lassen. Der Ausweis muss Interessenten spätestens vorliegen, wenn sie sich das Objekt anschauen, und nach Vertragsschluss übergeben werden. Was gilt, wenn er genau zwischen diesen beiden Zeitpunkten abläuft, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Meine Empfehlung: Fällt das Ablaufdatum in den Zeitraum, in dem Sie vermarkten, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Dann stellt sich die Frage gar nicht.

Fehler 3: Einen Verbrauchsausweis neu datieren wollen. Das geht nicht. Neue Zeit, neue Daten, neuer Ausweis.

Fehler 4: Im laufenden Mietverhältnis vorsorglich bestellen, ohne Anlass. Das ist nicht verboten, aber unnötig. Bestellen Sie, wenn ein Anlass absehbar ist, dann ist der Ausweis auch so frisch wie möglich.

Fehler 5: Die zwei Verlängerungen verwechseln. Einen Ausweis kann man nicht verlängern. Einen befristeten Mietvertrag schon, und genau das wird ab dem 1. Januar 2027 zum Anlass für einen gültigen Ausweis.

Häufige Fragen zum Energieausweis verlängern

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Nein. Ein Energieausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellungsdatum und lässt sich nicht verlängern. Danach wird ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt. Der alte Ausweis hilft trotzdem, weil Flächen, Baujahr und Bauteile schon bekannt sind und die Klärung der Daten deutlich schneller geht.

Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis sofort erneuern?

Nein. Ein abgelaufener Ausweis löst allein keine Pflicht aus. Einen neuen brauchen Sie erst, wenn Sie verkaufen, neu vermieten, verpachten oder leasen und kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Anlass hinzu. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen.

Was kostet es, einen Energieausweis zu erneuern?

Die Erneuerung kostet so viel wie ein neuer Ausweis, weil es einer ist. Bei energiepass® BREMEN gelten die Festpreise der Preisliste 2026: 299 EUR für ein Einfamilienhaus, 399 EUR für ein Mehrfamilienhaus und 899 EUR für ein Nichtwohngebäude. Einen eigenen Verlängerungspreis gibt es nicht, die DIBt-Registriernummer ist enthalten.

Kann ich die Daten aus meinem alten Energieausweis übernehmen?

Ja, aber nicht ungeprüft. Nach § 83 GModG darf der Aussteller Daten des Eigentümers verwenden, muss sie aber sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht nutzen. Deshalb frage ich nach allem, was sich seit damals geändert hat, etwa Heizung, Fenster oder Dämmung. Fotos und Rechnungen reichen dafür in der Regel aus.

Bleibt ein 2026 ausgestellter Energieausweis ab 2027 gültig?

Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, auch wenn am 1. Januar 2027 das neue Ausweisrecht in Kraft tritt. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf neue Klassen. Neue Regeln wie der Bedarfsausweis als einzige Art für Nichtwohngebäude greifen erst, wenn ein Anlass ohne gültigen Ausweis ansteht.

Fazit: Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Ihr nächster Schritt ist ein Blick auf Seite 1 Ihres Energieausweises und eine ehrliche Antwort auf die Frage, ob in den nächsten Monaten ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht.

Verlängern können Sie Ihren Energieausweis nicht, und ohne Anlass müssen Sie ihn auch nicht erneuern. Steht ein Anlass an, ist der alte Ausweis Ihr Vorsprung: Mit ihm und ein paar Fotos liegt der neue Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Stellen Sie sich den Moment vor, in dem der erste Interessent fragt und Sie den Ausweis einfach weiterleiten. Kein Suchen, kein Zittern, kein Anruf beim Notar.

Jetzt Festpreis berechnen und den neuen Energieausweis bestellen

Lieber erst reden? Rufen Sie mich an unter 0421 6689 4123. energiepass® BREMEN, Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen.

Stephan Grosser - Immobilienexperte in Bremen
Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich an - ich berate Sie persönlich und kostenlos.

Energieausweis bestellen

In 2 Minuten zum Angebot. Festpreis, keine versteckten Kosten.

Kundenstimmen

Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern

5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Vielen Dank für die schnelle Erstellung und den Verzicht auf KI bei der Formulierung der Mail 😊“

Michael Borowsky Norddeutsche Immobilien

„Perfekt! Herzlichen Dank!“

Eberhard Gregory

„ich wollte mich einmal persönlich bei Ihnen zurückmelden und mich für die Erstellung des Energieausweises bedanken. Bis zum nächsten Auftrag!“

Lea Schmeyer FINGAS Immobilien
Energieausweis: morgen geliefert Jetzt bestellen