Erdgas L (Leichtgas) und Erdgas H (Hochgas) unterscheiden sich im Methangehalt und damit im Energiegehalt pro Kubikmeter. Für den Energieausweis ist das heute vor allem eine Umrechnungsfrage: Der Verbrauchsausweis rechnet in Kilowattstunden, und die stehen brennwertkorrigiert auf Ihrer Gasabrechnung. Wichtig zu wissen: Bremen ist im Zuge der bundesweiten Marktraumumstellung bereits von L- auf H-Gas umgestellt, bis etwa 2029/2030 verschwindet L-Gas ganz aus Deutschland.
Viele ältere Ratgeber erzählen noch, Norddeutschland heize mit L-Gas. Das war jahrzehntelang richtig und ist inzwischen Geschichte. In diesem Artikel erkläre ich den technischen Unterschied, den Stand der Umstellung und was davon für Ihren Energieausweis wirklich zählt.
Was sind Erdgas L und Erdgas H?
Die Buchstaben stehen für den Energiegehalt: L wie “low calorific” (niedriger Brennwert), H wie “high calorific” (hoher Brennwert).
| Erdgas L | Erdgas H | |
|---|---|---|
| Methangehalt | ca. 80 bis 87 % | ca. 87 bis 99 % |
| Brennwert | ca. 8,2 bis 10,2 kWh/m³ | ca. 10,5 bis 12,5 kWh/m³ |
| Herkunft (historisch) | Niederlande (Groningen), deutsche Nordsee-Förderung | Nordsee, Norwegen, LNG-Importe |
| Status 2026 | Läuft aus, letzte Regionen bis ca. 2029/2030 | Standard in fast ganz Deutschland |
Der praktische Unterschied: Ein Kubikmeter H-Gas liefert rund 15 bis 25 Prozent mehr Energie als ein Kubikmeter L-Gas. Für Ihre Heizung ist das egal, sie wird auf die örtliche Gasart eingestellt. Für die Abrechnung und jede Energieberechnung zählt deshalb nie der Kubikmeter, sondern die Kilowattstunde.
Die Marktraumumstellung: L-Gas ist ein Auslaufmodell
Jahrzehntelang wurde der Nordwesten Deutschlands, auch Bremen und Bremerhaven, mit L-Gas versorgt, vor allem aus dem niederländischen Groningen-Feld. Wegen der Erdbeben in der Förderregion haben die Niederlande die Produktion drastisch reduziert und schließlich beendet: Die reguläre Förderung in Groningen endete 2023, im Jahr 2024 wurde das Feld endgültig stillgelegt.
Deutschland stellt deshalb seit 2015 alle L-Gas-Gebiete schrittweise auf H-Gas um, koordiniert von den Netzbetreibern unter Aufsicht der Bundesnetzagentur. Der Stand:
- Bremen und das Umland sind seit 2021 vollständig umgestellt. Wer hier mit Gas heizt, heizt mit H-Gas.
- Weite Teile Niedersachsens und NRWs sind ebenfalls durch, die letzten Regionen folgen bis etwa 2029/2030.
- Die Geräteanpassung (neue Düsen, Neueinstellung des Brenners) war für Haushalte kostenlos; finanziert wird die Umstellung über eine bundesweite Umlage in den Netzentgelten.
Für Eigentümer heißt das: Die alte Faustregel “Norden = L-Gas, Süden = H-Gas” stimmt nicht mehr. Maßgeblich ist, was Ihre aktuelle Gasabrechnung ausweist.
Was bedeutet die Gasart für den Energieausweis?
Kurz: weniger, als viele denken, solange in Kilowattstunden gerechnet wird.
Beim Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird aus dem tatsächlichen Verbrauch von 36 zusammenhängenden Monaten ermittelt (§ 82 GEG). Grundlage sind die kWh-Werte Ihrer Gasabrechnungen, und in denen ist der Brennwert der gelieferten Gasqualität bereits eingerechnet. Ob in den drei Jahren L-Gas, H-Gas oder beides floss, haben Versorger und Netzbetreiber also schon korrekt berücksichtigt.
Fehleranfällig ist nur ein Weg: Kubikmeter vom Zähler selbst mit einem Pauschalfaktor in kWh umrechnen. Wer für früheres L-Gas den H-Gas-Faktor ansetzt, überschätzt den Verbrauch um bis zu einem Viertel; im schlechtesten Fall kostet das eine Effizienzklasse. Deshalb gilt bei mir: Es zählen die kWh-Angaben der Abrechnungen, nicht der Zählerstand.
Fiel die Umstellung von L- auf H-Gas mitten in Ihren Abrechnungszeitraum, finden Sie auf der betreffenden Abrechnung zwei getrennt ausgewiesene Abschnitte mit unterschiedlichen Brennwerten. Auch das ist kein Problem: Die kWh-Summen beider Abschnitte werden einfach addiert.
Beim Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis rechnet gar nicht mit Ihrem Verbrauch, sondern mit den Eigenschaften von Gebäude und Anlagentechnik. Erdgas geht hier mit dem Primärenergiefaktor 1,1 in die Berechnung ein, unabhängig davon, ob L- oder H-Gas ankommt. Die Gasart spielt für das Ergebnis also keine Rolle.
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Umrechnung m³ in kWh: So funktioniert die Gasrechnung
Falls Sie Ihren Verbrauch selbst nachvollziehen wollen, hier die Formel, mit der jeder deutsche Gasversorger abrechnet:
Verbrauch (kWh) = Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl
| Größe | Bedeutung | Typischer Wert |
|---|---|---|
| Kubikmeter | Differenz der Zählerstände | vom Gaszähler |
| Brennwert | Energiegehalt der gelieferten Gasqualität | H-Gas ca. 11,0 bis 11,5 kWh/m³ |
| Zustandszahl | Korrektur für Druck und Temperatur am Zähler | ca. 0,90 bis 0,96 |
Beispielrechnung: 1.500 m³ × 11,2 kWh/m³ × 0,95 = 15.960 kWh. Beide Faktoren stehen auf Ihrer Gasabrechnung, meist im Kleingedruckten bei der Verbrauchsermittlung.
Zur Einordnung des Ergebnisses: Ein Einfamilienhaus mit 16.000 kWh Gasverbrauch und rund 150 m² liegt grob im Bereich der Klassen D bis E. Was die Werte im Detail bedeuten, lesen Sie im Artikel Was bedeuten die Werte in einem Energieausweis?
Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten
Für den Energieausweis:
- Sammeln Sie die letzten drei Jahresabrechnungen Ihres Gasversorgers, sie enthalten alles Nötige in kWh
- Rechnen Sie nicht selbst aus Zählerständen hoch, das ist die einzige echte Fehlerquelle beim Thema L/H
- Bei Versorgerwechsel im Zeitraum: alle Abrechnungen aufheben, die Monate müssen lückenlos 36 Monate ergeben
Für die Einordnung der eigenen Heizung: Die Gasart ist keine Stellschraube, an der Sie drehen können; das Netz bestimmt, was ankommt. Die relevanten Fragen beim alten Gaskessel sind andere: Alter, Brennwerttechnik ja oder nein, und ob sich ein Tausch lohnt. Dafür ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Werkzeug, gefördert mit 50 Prozent vom BAFA.
Erfahren Sie außerdem, was bei einem Energieausweis geprüft wird und welche Kosten für Energieausweise anfallen. Alle Grundlagen finden Sie auf meiner Übersichtsseite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Häufige Fragen zu Erdgas L und H
Kann ich zwischen Erdgas L und H wählen? Nein. Die Gasqualität bestimmt das regionale Netz. In Bremen und den meisten früheren L-Gas-Gebieten kommt inzwischen H-Gas an, die letzten Regionen folgen bis etwa 2029/2030.
Ist H-Gas teurer als L-Gas? Abgerechnet wird in Kilowattstunden, nicht in Kubikmetern. Da der höhere Energiegehalt über den Brennwert in die Abrechnung einfließt, entsteht durch die Gasart selbst kein Preisunterschied pro kWh.
Musste meine Heizung für H-Gas umgebaut werden? In den Umstellungsgebieten ja, in der Regel durch neue Düsen und eine Neueinstellung. Das hat der Netzbetreiber organisiert und für den Haushalt kostenlos durchgeführt.
Mein alter Energieausweis wurde noch zu L-Gas-Zeiten erstellt. Ist er jetzt falsch? Nein. Er bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Beim nächsten Ausweis fließen einfach die aktuellen kWh-Abrechnungen ein, die Umstellung korrigiert nichts rückwirkend.
Fazit
Erdgas L und H unterscheiden sich im Energiegehalt, doch für den Energieausweis ist das heute vor allem eine Fußnote der Datenerfassung: Gerechnet wird in Kilowattstunden, und die liefert Ihre Gasabrechnung bereits brennwertkorrigiert. Wichtiger ist der große Trend dahinter: L-Gas verschwindet, Bremen ist längst auf H-Gas umgestellt, und wer heute über seine Gasheizung nachdenkt, sollte eher über deren Zukunft sprechen als über die Gassorte.
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Stephan Grosser, Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018

