Erdgas L (Leichtgas) und Erdgas H (Hochgas) unterscheiden sich im Methangehalt und damit im Energiegehalt pro Kubikmeter. Für den Energieausweis ist das heute vor allem eine Umrechnungsfrage: Der Verbrauchsausweis rechnet in Kilowattstunden, und die stehen brennwertkorrigiert auf Ihrer Gasabrechnung. Wichtig zu wissen: Bremen ist im Zuge der bundesweiten Marktraumumstellung bereits von L- auf H-Gas umgestellt, bis etwa 2029/2030 verschwindet L-Gas ganz aus Deutschland.
Viele ältere Ratgeber erzählen noch, Norddeutschland heize mit L-Gas. Das war jahrzehntelang richtig und ist inzwischen Geschichte. In diesem Artikel erkläre ich den technischen Unterschied, den Stand der Umstellung und was davon für Ihren Energieausweis wirklich zählt.
Was sind Erdgas L und Erdgas H?
Die Buchstaben stehen für den Energiegehalt: L wie “low calorific” (niedriger Brennwert), H wie “high calorific” (hoher Brennwert).
| Merkmal | Erdgas L | Erdgas H |
|---|---|---|
| Methangehalt | ca. 80 bis 87 % | ca. 87 bis 99 % |
| Brennwert | 8,4 bis ca. 11,2 kWh/m³ | ca. 10 bis 13,1 kWh/m³ |
| Herkunft (historisch) | Niederlande (Groningen), deutsche Nordsee-Förderung | Nordsee, Norwegen, LNG-Importe |
| Status 2026 | Läuft aus, letzte Regionen bis ca. 2029/2030 | Standard in fast ganz Deutschland |
Der praktische Unterschied: H-Gas weist allgemein einen höheren Energiegehalt pro Kubikmeter auf als L-Gas. Für die konkrete Abrechnung sind jedoch nicht pauschale Werte, sondern die ausgewiesenen Kilowattstunden beziehungsweise die tatsächlichen Rechnungsfaktoren maßgeblich. Die Heizung wird auf die örtlich gelieferte Gasart eingestellt.
Die Marktraumumstellung: L-Gas ist ein Auslaufmodell
Jahrzehntelang wurde der Nordwesten Deutschlands, auch Bremen und Bremerhaven, mit L-Gas versorgt, vor allem aus dem niederländischen Groningen-Feld. Wegen der Erdbeben in der Förderregion haben die Niederlande die Produktion drastisch reduziert und schließlich beendet: Die reguläre Förderung in Groningen endete 2023, im Jahr 2024 wurde das Feld endgültig stillgelegt.
Deutschland stellt deshalb seit 2015 alle L-Gas-Gebiete schrittweise auf H-Gas um, koordiniert von den Netzbetreibern unter Aufsicht der Bundesnetzagentur. Der Stand:
- Bremen und das Umland sind seit 2021 vollständig umgestellt. Wer hier mit Gas heizt, heizt mit H-Gas.
- Weite Teile Niedersachsens und NRWs sind ebenfalls durch, die letzten Regionen folgen bis etwa 2029/2030.
- Die Geräteanpassung (neue Düsen, Neueinstellung des Brenners) war für Haushalte kostenlos; finanziert wird die Umstellung über eine bundesweite Umlage in den Netzentgelten.
Für Eigentümer heißt das: Die alte Faustregel “Norden = L-Gas, Süden = H-Gas” stimmt nicht mehr. Maßgeblich ist, was Ihre aktuelle Gasabrechnung ausweist.
Was bedeutet die Gasart für den Energieausweis?
Kurz: weniger, als viele denken, solange in Kilowattstunden gerechnet wird.
Beim Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage von Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten ermittelt (§ 82 Abs. 4 GModG). Geeignete Verbrauchsdaten können insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten sein. Bei Gasabrechnungen ist die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden anhand von Brennwert und Zustandszahl bereits berücksichtigt.
Eine eigene Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden mit einem pauschalen Faktor kann zu Fehlern führen, wenn dieser nicht den Abrechnungswerten entspricht. Verwenden Sie deshalb die kWh-Angaben Ihrer Gasabrechnungen statt einer pauschalen Umrechnung der Zählerstände.
Fiel die Umstellung von L- auf H-Gas in den betrachteten Zeitraum, übernehmen Sie die auf der Abrechnung ausgewiesene kWh-Gesamtsumme für diesen Zeitraum. Sind stattdessen kWh-Werte für zeitlich getrennte, nicht überlappende Teilzeiträume angegeben, addieren Sie diese. Gesamtsumme und zugehörige Teilwerte dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden. Davor liegende Verbrauchszeiträume werden unverändert übernommen.
Beim Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis rechnet gar nicht mit Ihrem Verbrauch, sondern mit den Eigenschaften von Gebäude und Anlagentechnik. Erdgas geht hier mit dem Primärenergiefaktor 1,1 in die Berechnung ein, unabhängig davon, ob L- oder H-Gas ankommt. Die Gasart spielt für das Ergebnis also keine Rolle.
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Umrechnung m³ in kWh: So funktioniert die Gasrechnung
Falls Sie Ihren Verbrauch selbst nachvollziehen wollen, hier die Formel, mit der jeder deutsche Gasversorger abrechnet:
Verbrauch (kWh) = Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl
| Größe | Bedeutung | Wert zum Nachrechnen |
|---|---|---|
| Kubikmeter | Differenz der Zählerstände | Wert aus der Verbrauchsermittlung der Gasabrechnung |
| Brennwert | Energiegehalt der gelieferten Gasqualität | Brennwert beziehungsweise Abrechnungsbrennwert der Gasabrechnung in kWh/m³ |
| Zustandszahl | Korrektur für Temperatur und Druck | Zustandszahl aus der Verbrauchsermittlung der Gasabrechnung |
Beispielrechnung: 1.500 m³ × 11,2 kWh/m³ × 0,95 = 15.960 kWh. Der für die Abrechnung verwendete Brennwert kann ein Durchschnittsbrennwert des Abrechnungszeitraums sein und umfasst auch die bei der Abkühlung der Abgase freiwerdende Kondensationswärme. Die Zustandszahl berücksichtigt Temperatur und Druck. Verwenden Sie zum Nachrechnen die auf Ihrer Gasabrechnung angegebenen Werte statt pauschaler Faktoren.
Zur Einordnung des Ergebnisses: Ein Einfamilienhaus mit 16.000 kWh Gasverbrauch und rund 150 m² liegt grob im Bereich der Klassen D bis E. Was die Werte im Detail bedeuten, lesen Sie im Artikel Was bedeuten die Werte in einem Energieausweis?
Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten
Für den Energieausweis:
- Sammeln Sie die Abrechnungen für den benötigten zusammenhängenden Verbrauchszeitraum, sie enthalten die maßgeblichen kWh-Werte
- Verwenden Sie die in den Gasabrechnungen ausgewiesenen kWh-Werte, da pauschale Umrechnungsfaktoren aus m³ zu Fehlern führen können
- Bei einem Versorgerwechsel im Zeitraum: alle Abrechnungen aufheben und auf einen lückenlosen Zeitraum achten
Für die Einordnung der eigenen Heizung: Die Gasart ist keine Stellschraube, an der Sie drehen können; das Netz bestimmt, was ankommt. Die relevanten Fragen beim alten Gaskessel sind andere: Alter, Brennwerttechnik ja oder nein, und ob sich ein Tausch lohnt. Dafür ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Werkzeug, gefördert mit 50 Prozent vom BAFA.
Erfahren Sie außerdem, was bei einem Energieausweis geprüft wird und welche Kosten für Energieausweise anfallen. Alle Grundlagen finden Sie auf meiner Übersichtsseite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Häufige Fragen zu Erdgas L und H
Kann ich zwischen Erdgas L und H wählen? Nein. Die Gasqualität bestimmt das regionale Netz. In Bremen und den meisten früheren L-Gas-Gebieten kommt inzwischen H-Gas an, die letzten Regionen folgen bis etwa 2029/2030.
Ist H-Gas teurer als L-Gas? Abgerechnet wird in Kilowattstunden, nicht in Kubikmetern. Da der höhere Energiegehalt über den Brennwert in die Abrechnung einfließt, entsteht durch die Gasart selbst kein Preisunterschied pro kWh.
Musste meine Heizung für H-Gas umgebaut werden? In den Umstellungsgebieten ja, in der Regel durch neue Düsen und eine Neueinstellung. Das hat der Netzbetreiber organisiert und für den Haushalt kostenlos durchgeführt.
Mein alter Energieausweis wurde noch zu L-Gas-Zeiten erstellt. Ist er jetzt falsch? Nein. Er bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit gültig (§ 79 Abs. 3 GEG). Beim nächsten Ausweis fließen einfach die aktuellen kWh-Abrechnungen ein, die Umstellung korrigiert nichts rückwirkend.
Fazit
Erdgas L und H unterscheiden sich im Energiegehalt, doch für den Energieausweis ist das heute vor allem eine Fußnote der Datenerfassung: Gerechnet wird in Kilowattstunden, und die liefert Ihre Gasabrechnung bereits brennwertkorrigiert. Wichtiger ist der große Trend dahinter: L-Gas verschwindet, Bremen ist längst auf H-Gas umgestellt, und wer heute über seine Gasheizung nachdenkt, sollte eher über deren Zukunft sprechen als über die Gassorte.
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Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an: 0421 6689 4123, ich berate Sie persönlich und unverbindlich.
Stephan Grosser, Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erdgas L und Erdgas H?
Erdgas L und Erdgas H unterscheiden sich unter anderem durch ihren Energiegehalt. Als allgemeine Orientierungsbereiche nennt die Bundesnetzagentur für L-Gas 8,4 bis ca. 11,2 kWh/m³ und für H-Gas ca. 10 bis 13,1 kWh/m³. Für eine konkrete Nachrechnung sind der Brennwert beziehungsweise Abrechnungsbrennwert und die Zustandszahl der jeweiligen Gasabrechnung maßgeblich.
Heizt Bremen noch mit L-Gas?
Nein, die Marktraumumstellung im Land Bremen und im Umland ist bereits seit 2021 abgeschlossen, hier kommt H-Gas an. Hintergrund ist das Ende der niederländischen L-Gas-Förderung: Das Groningen-Feld hat die reguläre Produktion 2023 beendet und wurde 2024 endgültig stillgelegt. Bis etwa 2029/2030 sollen die letzten deutschen L-Gas-Regionen umgestellt sein.
Beeinflusst die Gasart die Effizienzklasse im Energieausweis?
Nicht direkt. Beim Verbrauchsausweis können pauschale Faktoren für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden zu Fehlern führen. Verwenden Sie deshalb die in den Gasabrechnungen ausgewiesenen kWh-Werte. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der Eigenschaften des Gebäudes und der Anlagentechnik berechnet.
Welche Verbrauchsdaten brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Benötigt werden mindestens Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt und dessen Ende höchstens 18 Monate zurückliegt (§ 82 Abs. 4 GModG). Am einfachsten verwenden Sie die kWh-Angaben der Gasabrechnungen. Fällt eine Gasumstellung in den Zeitraum, übernehmen Sie die ausgewiesene kWh-Gesamtsumme des betreffenden Zeitraums oder addieren die kWh-Werte zeitlich getrennter, nicht überlappender Teilzeiträume. Gesamtsumme und zugehörige Teilwerte dürfen nicht doppelt gezählt werden. Davor liegende Verbrauchszeiträume bleiben unverändert.
Wie rechne ich Kubikmeter Gas in Kilowattstunden um?
Mit der Formel: Kubikmeter mal Brennwert mal Zustandszahl. Verwenden Sie zum Nachrechnen den Brennwert beziehungsweise Abrechnungsbrennwert und die Zustandszahl aus der Verbrauchsermittlung Ihrer Gasabrechnung. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: 1.500 m³ × 11,2 kWh/m³ × 0,95 ergeben 15.960 kWh. Die Beispielwerte sind keine allgemein gültigen Faktoren.
Musste ich für die Umstellung auf H-Gas etwas bezahlen?
Nein. Die Anpassung der Gasgeräte, meist neue Düsen und eine Neueinstellung des Brenners, übernahm der Netzbetreiber kostenlos für den Haushalt. Finanziert wird das Großprojekt über eine bundesweite Umlage in den Netzentgelten, die pro Kilowattstunde nur einen Bruchteil eines Cents ausmacht.

