Am Freitag, dem 10. Juli 2026, ist es passiert: Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, der Bundesrat hat es noch am selben Tag gebilligt. Das Gesetz, das lange als Nachfolger des sogenannten Heizungsgesetzes diskutiert wurde, ist damit durch.
Ich bekomme seit Freitag viele Anrufe von verunsicherten Eigentümern. Die häufigste Frage: „Ist mein Energieausweis jetzt wertlos?” Die kurze Antwort lautet: Nein. Und einige der Schreckensmeldungen, die gerade kursieren, stimmen für Wohngebäude schlicht nicht. In diesem Artikel ordne ich für Sie ein, was der Beschluss konkret für Ihr Wohnhaus bedeutet – nüchtern, mit Zahlen, Stand 12. Juli 2026.
Kurz vorweg: Eine ausführliche Einordnung der Reform habe ich bereits im Frühjahr geschrieben. Dieser Artikel ist die Aktualisierung nach dem Beschluss – lesen Sie ergänzend gern den Überblick zur Energieausweis-Reform 2026.
Was genau wurde am 10. Juli beschlossen?
Der Bundestag hat das GModG in zweiter und dritter Lesung angenommen. Die namentliche Abstimmung endete mit 323 Ja-Stimmen zu 271 Nein-Stimmen. Der Bundesrat billigte das Gesetz in seiner Sitzung am selben Tag; ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit.
Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und setzt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie 2024/1275) in deutsches Recht um. Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Verkündet ist das Gesetz noch nicht. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht aus – erwartet wird sie in der zweiten Julihälfte 2026. Erst mit der Verkündung stehen die exakten Stichtage endgültig fest.
Wann treten die Regeln in Kraft? Der Zeitplan
Das Gesetz tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern gestuft. Für Sie als Eigentümer ist vor allem der Energieausweis-Teil relevant – und der lässt Ihnen noch Zeit.
Konkret bedeutet das:
- Heizungsteil (Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht): gilt ab dem Tag nach der Verkündung, also voraussichtlich Ende Juli 2026.
- Energieausweis-Teil (neue Muster, neue Pflichtangaben, neue Berechnungsgrundlage): gilt erst rund sechs Monate nach der Verkündung – also voraussichtlich Anfang 2027.
- Lebenszyklus-Bilanzen für Neubauten: ab 2028 für große Neubauten, ab 2030 für alle.
Für Sie heißt das: Bis zum neuen Energieausweis-Recht bleiben noch Monate. Ein Ausweis, den Sie heute bestellen, wird nach dem aktuellen, vertrauten Recht erstellt.
Bleibt die Skala A+ bis H – oder kommt A bis G?
Das ist der Punkt, an dem gerade die meiste Verwirrung entsteht. Deshalb ganz klar:
Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H erhalten. Die vieldiskutierte Umstellung auf eine europaweit einheitliche A-bis-G-Skala wurde für Wohngebäude auf eine spätere Novelle verschoben. Die EU erlaubt diesen Aufschub bis Ende 2029.
Die neue A-bis-G-Skala kommt vorerst nur für Nichtwohngebäude – also Gewerbe, Büros, Hallen. Wenn Sie ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus besitzen, ändert sich an der Buchstabenlogik Ihres Ausweises nichts. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verwechselt Wohn- mit Nichtwohngebäuden.
Was ändert sich für Wohngebäude wirklich?
Auch wenn die Skala bleibt – ein paar praktische Dinge ändern sich mit dem Energieausweis-Teil ab voraussichtlich Anfang 2027. Hier die Gegenüberstellung:
Die vier wichtigsten Neuerungen im Klartext:
1. Volle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bisher galt für kleine, ältere Häuser (Bauantrag vor 1977, bis zu vier Wohnungen) die Pflicht zum Bedarfsausweis. Diese Pflicht entfällt. Künftig dürfen Sie für jedes Wohngebäude frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Das gibt Ihnen mehr Spielraum – erfordert aber auch eine bewusste Entscheidung, welcher Ausweis das bessere Ergebnis liefert.
2. Neue Pflichtangaben. Der Ausweis weist künftig zusätzlich die absolute Endenergie in Megawattstunden pro Jahr (MWh/a) aus, nicht nur den bekannten Kennwert in kWh/m²a. Dazu kommen der Anteil erneuerbarer Energien am Standort und Angaben zu den Treibhausgas-Emissionen.
3. Digital als Standard. Der Energieausweis wird künftig standardmäßig digital und maschinenlesbar ausgestellt. Ein Papierausweis gibt es nur noch auf Wunsch.
4. Vorlagepflicht bei Mietvertragsverlängerung. Neu ist, dass der Ausweis auch bei der Verlängerung befristeter Mietverträge vorgelegt werden muss – nicht mehr nur bei Neuvermietung und Verkauf. Wer keinen gültigen Ausweis vorlegt, riskiert weiterhin Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Der wichtigste Punkt: die neue Berechnungsgrundlage
Das klingt technisch, entscheidet aber über Ihre Effizienzklasse. Ab dem Stichtag rechnen Bedarfsausweise nach einer neuen Norm (DIN/TS 18599:2025-10) mit veränderten Primärenergiefaktoren. Diese Faktoren bewerten, wie „wertvoll” ein Energieträger klimapolitisch ist – und sie verschieben sich deutlich:
| Energieträger | Faktor bisher | Faktor neu | Wirkung auf die Klasse |
|---|---|---|---|
| Strom (z. B. Wärmepumpe) | 1,8 | 1,5 | tendenziell besser |
| Holz / Pellets / Biomasse | 0,2 | 0,7 | oft schlechter |
| Öl / Gas | 1,1 | 1,1 | unverändert |
Das ist bemerkenswert: Ein Haus mit Pelletheizung kann nach neuem Recht eine spürbar schlechtere Einstufung bekommen, weil sich der Faktor mehr als verdreifacht – obwohl sich am Gebäude nichts geändert hat. Umgekehrt profitieren Häuser mit Wärmepumpe, weil der Strom-Faktor sinkt.
Für Sie heißt das: Ob der neue oder der alte Rechenweg günstiger für Sie ausfällt, hängt konkret von Ihrer Heizung ab. Bei einer Pelletheizung kann es sich lohnen, den Ausweis noch nach heutigem Recht erstellen zu lassen. Rufen Sie mich an – ich sage Ihnen für Ihr Haus ehrlich, welcher Weg der bessere ist.
Was gilt für meinen bestehenden Energieausweis?
Ganz einfach: Bestandsschutz. Jeder gültige Energieausweis bleibt volle zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Es gibt keine Pflicht, ihn vorzeitig auszutauschen oder umzuschreiben. Ein Ausweis, den Sie heute erhalten, ist bis 2036 gültig – und wird nach dem heutigen, vertrauten Recht ausgestellt.
Genau darin liegt für viele Eigentümer eine kleine, aber echte Chance.
Mein Rat, Stand 12. Juli 2026: Wer ohnehin einen Energieausweis braucht – für Verkauf, Vermietung oder eine anstehende Mietvertragsverlängerung – sollte nicht auf das neue Recht warten. Sie bekommen den Ausweis heute nach den bekannten Regeln, mit Best-Case-Optimierung und Festpreis. Jetzt Energieausweis bestellen oder anrufen: 0421 6689 4123.
Und der Heizungsteil?
Kurz zum Kontext, weil viele danach fragen: Der Heizungsteil des GModG streicht die starre 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht des alten GEG. Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden. Im Gegenzug kommt eine „Bio-Treppe”: Der eingesetzte Brennstoff muss ab 2029 zu 10 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent klimaneutral sein, ab 2045 vollständig. Das betrifft Ihre Heizungsentscheidung, hat aber mit der Ausstellung des Energieausweises unmittelbar nichts zu tun.
Häufige Fragen zum GModG
Ist mein aktueller Energieausweis nach dem Beschluss noch gültig?
Ja. Bestehende Energieausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Es gibt keine Austausch- oder Umschreibepflicht.
Bekommt mein Wohnhaus jetzt eine Klasse zwischen A und G?
Nein. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H. Die A-bis-G-Skala gilt vorerst nur für Nichtwohngebäude. Eine Umstellung für Wohnhäuser ist auf eine spätere Novelle verschoben.
Ab wann gelten die neuen Energieausweis-Regeln?
Der Energieausweis-Teil des GModG greift rund sechs Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich Anfang 2027. Ein exaktes Datum steht erst mit der Verkündung fest.
Sollte ich jetzt bestellen oder auf das neue Recht warten?
Das hängt von Ihrer Heizung ab. Bei Wärmepumpe kann das neue Recht günstiger einstufen, bei Holz- oder Pelletheizung eher schlechter. Wenn Sie ohnehin einen Ausweis brauchen, spricht viel dafür, ihn jetzt nach dem heutigen Recht erstellen zu lassen – der Ausweis gilt dann zehn Jahre. Rufen Sie mich an, dann klären wir das für Ihr Haus.
Brauche ich künftig zwingend einen Bedarfsausweis?
Nein, im Gegenteil: Die alte Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt. Sie dürfen künftig für jedes Wohngebäude frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
Fazit
Der Beschluss vom 10. Juli 2026 klingt dramatischer, als er für Wohngebäude ist. Die Skala A+ bis H bleibt, bestehende Ausweise behalten ihre zehnjährige Gültigkeit, und die neuen Regeln greifen ohnehin erst voraussichtlich Anfang 2027. Was sich ändert – freie Ausweis-Wahl, neue Pflichtangaben und vor allem die neue Berechnungsgrundlage – ist überschaubar, kann Ihre Einstufung aber je nach Heizung verbessern oder verschlechtern.
Wer jetzt handelt, sichert sich den Ausweis noch nach dem vertrauten Recht – zehn Jahre gültig, bevor die neuen Berechnungsregeln kommen. Hier bestellen Sie Ihren Energieausweis zum Festpreis, oder rufen Sie mich direkt an: 0421 6689 4123.

