Die Registriernummer für den Energieausweis beantragt nicht der Eigentümer, sondern der Aussteller: elektronisch bei der Registrierstelle, die beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angesiedelt ist (§ 98 GEG). Für Sie heißt das: Energieausweis beauftragen genügt, die Registrierung läuft automatisch mit. Ohne Registriernummer ist ein nach Mai 2014 ausgestellter Ausweis nicht gültig.
Wenn Sie nach dieser Frage suchen, wollen Sie vermutlich eines von zwei Dingen: einen neuen Energieausweis bestellen oder prüfen, ob ein vorhandener Ausweis echt ist. Beides beantworte ich in diesem Artikel.
Sie brauchen einen Energieausweis mit gültiger Registriernummer? Energieausweis zum Festpreis bestellen, die DIBt-Registrierung ist bei mir immer enthalten.
Was ist die Registriernummer beim Energieausweis?
Die Registriernummer ist die eindeutige Kennung, die jeder Energieausweis von der Registrierstelle erhält. Sie macht den Ausweis behördlich nachverfolgbar und ist der Schlüssel für die Stichprobenkontrollen der Länder.
Eingeführt wurde das System mit der EnEV 2014. Heute steht es in § 98 GEG: Der Aussteller muss für jeden Energieausweis eine Registriernummer bei der Registrierstelle beantragen, und zwar nach der Ausstellung unverzüglich. Die Aufgabe der Registrierstelle nehmen die Länder gemeinsam wahr; angesiedelt ist sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.
Die Nummer steht auf der ersten Seite des Ausweises. Sie ist in der Regel aus dem Kürzel des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht, dem Ausstellungsjahr und einer laufenden Nummer aufgebaut; ein Bremer Ausweis aus diesem Jahr beginnt dann mit “HB-2026”.
Wer beantragt die Registriernummer? Nur der Aussteller
Sie als Eigentümer können und müssen hier nichts tun. Das Registrierportal des DIBt steht ausschließlich ausstellungsberechtigten Personen offen.
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Aussteller (ausstellungsberechtigt nach § 88 GEG) | Erstellt den Ausweis, beantragt die Registriernummer, trägt sie ein |
| Eigentümer | Liefert die Gebäudedaten, erhält den fertigen Ausweis mit Nummer |
| DIBt-Registrierstelle | Vergibt die Nummer, speichert die Daten, ist Drehscheibe der Stichprobenkontrolle |
Ein Hinweis zur Begriffshygiene: Das DIBt registriert Energieausweise, es lässt aber keine Aussteller zu. Wer darf, regelt allein § 88 GEG über die berufliche Qualifikation. Eine “DIBt-Zulassung” als Gütesiegel gibt es nicht. Wer prüfen will, ob ein Anbieter seriös ist, achtet besser auf die Qualifikation und darauf, dass jeder Ausweis mit Registriernummer geliefert wird.
So läuft die Registrierung ab
In der Praxis ist die Registrierung heute ein Softwareschritt, kein Behördengang:
- Ausweis erstellen: Der Aussteller berechnet den Energieausweis aus den Gebäudedaten.
- Daten übermitteln: Die Berechnungssoftware sendet die Antragsdaten elektronisch an die Registrierstelle, darunter Bundesland, Postleitzahl, Ausweisart und Ausstellungsdatum.
- Nummer erhalten: § 98 Abs. 2 GEG verpflichtet die Registrierstelle, die Nummer unverzüglich nach Antragstellung zu erteilen; im Normalfall dauert das Sekunden.
- Nummer eintragen: Der Aussteller übernimmt die Nummer in den Ausweis. Erst damit ist das Dokument komplett.
Weil die Vergabe elektronisch und unverzüglich läuft, gibt es im Alltag keinen legitimen Grund, Ihnen einen Ausweis ohne eingetragene Registriernummer zu übergeben.
Was kostet die Registriernummer?
Die Registrierstelle erhebt pro Nummer eine geringe Verwaltungsgebühr im einstelligen Euro-Bereich, die der Aussteller trägt. Als Kunde sollten Sie dafür keinen Aufschlag sehen.
Bei mir ist die Registrierung im Festpreis enthalten:
| Ausweisart | Festpreis (inkl. DIBt-Registrierung) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 299 Euro |
| Mehrfamilienhaus | 399 Euro |
| Gewerbeimmobilie / Mischgebäude | 899 Euro |
Der Ausweis ist fertig innerhalb von 24 Stunden, nachdem alle Daten vorliegen. Was ein Energieausweis insgesamt kostet und wovon der Preis abhängt, lesen Sie im Artikel Energieausweis-Kosten: Alles, was Sie wissen müssen.
Warum gibt es die Registriernummer? Die Stichprobenkontrolle nach § 99 GEG
Die Registriernummer ist das Rückgrat der Qualitätskontrolle. Aus allen registrierten Ausweisen zieht die Kontrollstelle Stichproben und prüft sie in drei Stufen (§ 99 GEG):
- Stufe 1: Automatisierte Prüfung der eingereichten Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Stufe 2: Prüfung der Eingabedaten und Ergebnisse des Ausweises, bei Bedarf mit Unterlagen vom Aussteller
- Stufe 3: Vollständige Prüfung der Berechnung samt der zugrunde liegenden Gebäudedaten
Aussteller müssen die Unterlagen zu jedem Ausweis deshalb zwei Jahre aufbewahren. Für Sie als Eigentümer ist eine Kontrolle kein Grund zur Sorge: Geprüft wird der Aussteller und seine Berechnung. Wer seinen Ausweis von einem qualifizierten Anbieter hat, muss nichts weiter tun. Wie das Kontrollsystem insgesamt funktioniert, lesen Sie im Artikel Wer kontrolliert den Energieausweis?
Verstöße rund um den Energieausweis, etwa das Ausstellen ohne Berechtigung oder die Verwendung ohne Vorlage und Übergabe, können nach § 108 GEG mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Energieausweis ohne Registriernummer: gültig oder nicht?
Nicht gültig, wenn er nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde. Seit diesem Stichtag ist die Registriernummer Pflicht. Ältere Ausweise ohne Nummer sind wegen der 10-Jahres-Frist (§ 79 Abs. 3 GEG) inzwischen ohnehin sämtlich abgelaufen.
So prüfen Sie einen vorliegenden Ausweis in einer Minute:
| Prüfpunkt | Gültig | Warnsignal |
|---|---|---|
| Registriernummer auf Seite 1 | Vorhanden, beginnt mit Länderkürzel und Jahr | Fehlt oder Feld ist leer |
| Ausstellungsdatum | Höchstens 10 Jahre alt | Älter als 10 Jahre |
| Aussteller | Name, Anschrift, Unterschrift oder Signatur vorhanden | Kein Aussteller erkennbar |
| Gebäudedaten | Adresse, Baujahr, Fläche vollständig | Lückenhaft oder offensichtlich falsch |
Mein Tipp für den Hauskauf: Lassen Sie sich nie mit einem Ausweis ohne Registriernummer abspeisen. Er kostet den Verkäufer wenig, ein neuer, korrekter Ausweis ist in 24 Stunden erstellt.
Kann ich die Registriernummer selbst überprüfen lassen?
Ein öffentliches Abfrageportal gibt es nicht. Das DIBt-Register steht nur Ausstellern und Behörden offen; Sie können eine Nummer also nicht selbst online verifizieren.
Was Sie stattdessen tun können:
- Formalien prüfen: Nummer vorhanden, Aufbau Länderkürzel-Jahr-Nummer, Ausstellungsdatum plausibel
- Bei begründetem Verdacht: Die nach Landesrecht zuständige Behörde (in Bremen die Bauaufsicht) kann die Echtheit über die Registrierstelle klären lassen
- Beim Aussteller nachfragen: Ein seriöser Aussteller kann die Registrierung jederzeit belegen
Was ändert das GModG an der Registrierung?
Am 10. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, dessen Energieausweis-Teil voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft tritt. Am Prinzip der Registrierung ändert sich nichts: Registriernummer bleibt Pflicht, der Aussteller bleibt zuständig, die Stichprobenkontrolle bleibt bestehen. Der Ausweis wird künftig stärker digital gedacht, unter anderem mit maschinenlesbarer Ausgabe. Einen bestehenden, gültigen Ausweis entwertet das nicht: Er gilt seine vollen zehn Jahre weiter. Die Einzelheiten habe ich im Artikel GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert zusammengestellt.
Alle Grundlagen finden Sie auf meiner Übersichtsseite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Fazit: Beauftragen statt beantragen
Die Registriernummer für den Energieausweis beantragen Sie nicht selbst, das erledigt der Aussteller elektronisch bei der DIBt-Registrierstelle (§ 98 GEG). Ihre einzige Aufgabe: einen qualifizierten Aussteller beauftragen und beim fertigen Ausweis kurz prüfen, ob die Nummer drinsteht.
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Stephan Grosser, Ihr Experte für Energieausweise in Bremen und Umgebung, seit 2018

