Video · 8:45 Min.

Vermieten ohne Energieausweis: Bußgeld und Pflichten

Das Video erklärt, wann Vermieter einen Energieausweis brauchen, welche Pflichtangaben in die Anzeige gehören und welche Ausnahmen gelten. Dazu: Bußgeldrisiko und Ausblick auf 2027.

Für: Vermieter und Hausverwaltungen in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 20. Juli 2026

Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 20. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.

Kapitel

  1. 0:00 Die Bußgeld-Falle
  2. 1:06 Ausweis bei jeder Vermietung
  3. 1:54 Pflichtangaben in der Anzeige
  4. 3:03 Bestandsmieter und Zeitverträge
  5. 3:46 Gültigkeit und Ausnahmen
  6. 5:02 Ein Ausweis pro Gebäude
  7. 6:23 Kosten und Leerstand
  8. 6:47 Tipps und nächste Schritte
Energieausweis-Pflicht bei Vermietung

Transkript

Die 10.000-Euro-Falle bei den Energieausweisregeln für Vermieter. Okay, steigen wir direkt ein. Wenn Sie Immobilien besitzen und vermieten, dann laufen Sie womöglich genau in diesem Moment in eine massive finanzielle Falle.

Eine Falle, die fast alle da draußen komplett ignorieren. Willkommen zu diesem kurzen Erklärer der aktuellen Rechtslage. Wir brechen die harten Fakten heute mal so richtig runter.

Bereit? 10.000. Ja, Sie haben richtig gehört. 10.000 Euro. Riskieren Sie aktuell wirklich ein Bußgeld in genau dieser Höhe, einfach nur, weil Sie gerade einen neuen Mieter für Ihre Wohnung suchen?

Sie denken jetzt bestimmt, ach, das betrifft mich nicht. Ich mache das doch wie immer. Aber ganz ehrlich, die Realität sieht völlig anders aus. Schauen wir uns mal § 108 des Gebäudeenergiegesetzes an.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld pro Verstoß. Vermietung ohne diesen Ausweis ist längst kein kleines Kavaliersdelikt mehr. Es ist eine handfeste Ordnungswidrigkeit. Und hier ist der absolute Haken an der Sache.

Das Gesetz sagt pro Verstoß. Haben Sie ein Mehrfamilienhaus und inserieren drei Wohnungen ohne Ausweis? Tja, dann riskieren Sie direkt drei Verfahren. Das multipliziert sich in Sekunden zu einer echten astronomischen Summe.

Braucht man den Ausweis nur beim Verkauf? Das ist wohl der hartnäckigste Mythos unter Vermietern überhaupt. Ach komm, das Dokument brauche ich doch nur, wenn ich das komplette Haus verkaufe.

Falsch. Absolut falsch. Die Experten machen unmissverständlich klar, bei jeder einzelnen Neuvermietung ist der Ausweis absolute Pflicht. Die Kontrollen und Strafen greifen da mittlerweile genauso gnadenlos durch wie beim Verkauf.

Keine Chance. Anzeige schalten, erste Besichtigung, Vertragsabschluss. Das Tempo, das der Gesetzgeber Ihnen hier abverlangt, ist wirklich extrem. Der Ablauf ist strikt vorgegeben.

Erstens, bevor die Anzeige überhaupt online geht, müssen die Werte vorliegen. Zweitens, spätestens bei der allerersten Besichtigung müssen Sie das Ding unaufgefordert vorzeigen.

Und drittens, beim Vertragsabschluss muss der Ausweis sofort übergeben werden. Selbst bei einer Fernvermietung ohne Besichtigung muss der Ausweis nach der Unterschrift unverzüglich beim Mieter liegen.

Kommen wir zu den Pflichtangaben in der Anzeige nach § 87 GEG. Was muss da rein? Ausweisart, also Bedarf oder Verbrauch, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und die Effizienzklasse.

Der Paragraf lässt Ihnen dann null Spielraum. Diese fünf Dinge müssen rein. Fehlt auch nur eine einzige Angabe, bam, rechtlich gesehen ist das sofort eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Und Makler, aufgepasst, fehlende Angaben in Online-Inseraten sind sofort wettbewerbswidrig. Es gibt Abmahnvereine, die sich regelrecht darauf spezialisiert haben und das richtig aktiv jagen.

Portale erzwingen es, Zeitungen und die eigene Website aber nicht. Und sie haften. Das ist richtig spannend. Große Portale wie ImmoScout24 nehmen Sie ja quasi an die Hand und erzwingen die Felder technisch.

Da kann man gar nicht anders. Aber was, wenn Sie ganz klassisch im Weserkurier inserieren oder auf der eigenen Website oder bei kleinen Portalen? Da warnen die Experten.

Es gibt kein schützendes Netz. Sie haften komplett selbst. Und wer meldet sowas? Oft ein übergangener Interessent, ein neidischer Konkurrent oder einfach der neugierige Nachbar.

Die Bauordnungsbehörden, gerade bei uns in Bremen, fackeln da wirklich nicht lange. Was ist denn nun mit den Bestandsmietern? Okay, kurzes Durchatmen an dieser Stelle.

Das ist nämlich die Frage, die bei Vermietern oft sofort Panik auslöst. Muss ich jetzt allen meinen aktuellen Mietern hinterherlaufen und denen sofort einen Ausweis in die Hand drücken?

Heute gilt, kein Ausweis für laufende Verträge. Aber 2027 kommt die Pflicht bei der Verlängerung von Zeitverträgen. Für den Moment können wir also sagen, nein, heute brauchen sie das für laufende Verträge nicht.

Aber, und hier kommt der absolute Aha-Moment aus dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, ab voraussichtlich Anfang 2027 schlägt die Falle gnadenlos zu. Dann wird der Ausweis nämlich auch bei der Verlängerung von ganz normalen Zeitverträgen zu harten Pflicht.

Wenn Sie befristete Verträge haben, tickt die Uhr ab genau jetzt. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und die A-Plus- bis H-Skala bleibt. Ich rate Ihnen dringend, prüfen Sie noch heute Ihre Unterlagen.

So ein Ausweis ist exakt zehn Jahre gültig. Erinnern Sie sich an die Jahre 2015 bis 2017? Da gab es eine riesige Ausstellungswelle. Und das bedeutet, zehntausende Ausweise laufen exakt jetzt ab.

Ein abgelaufener Ausweis ist rechtlich genauso schlimm wie gar kein Ausweis. Die gute Nachricht, wenn Sie jetzt erneuern, bleibt Ihnen die bekannte Skala von A-Plus bis H erhalten und Sie haben bis weit nach 2035 absolute Ruhe vor dem ganzen Thema.

Sind Sie vielleicht von den Regeln befreit? Machen wir mal den Check. Gibt es da nicht irgendein Schlupfloch, mit dem man sich diesen Behördenwahnsinn sparen kann?

Räumen wir mit diesem Wunschdenken mal ein für allemal auf. Es gibt wirklich nur drei Ausnahmen. Erstens, Gebäude unter 50 Quadratmetern. Und Vorsicht, nicht die Wohnung, sondern das ganze Gebäude.

Zweitens, eingetragene Baudenkmäler. Drittens, Abrissgebäude. Die Ausnahmen sind also extrem strikt. Ein schicker Altbau im Bremer Viertel ohne offiziellen Denkmalstatus?

Voll in der Pflicht. Und die größte Stolperfalle ist diese 50-Quadratmeter-Regel. Eine winzige 35-Quadratmeter-Wohnung in einem großen Mietshaus braucht trotzdem zwingend einen Ausweis.

Und zwar den für das gesamte Gebäude. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbe gilt ein Ausweis pro Gebäude, nicht pro Wohnung. Hier ist ein genialer Spartipp für alle, die Mehrfamilienhäuser besitzen.

Die goldene Regel lautet wirklich ein Energieausweis pro Gebäude. Sie müssen also auf gar keinen Fall für jede einzelne Wohneinheit losrennen und extra zahlen. 99.

Das ist die Zahl, die Sie sich hier merken müssen. 39 Euro ist nämlich der konkrete Festpreis, den lokale Experten für ein komplettes Mehrfamilienhaus aufrufen. Das sind dann weniger als 5 Euro pro Wohnung und Jahr bei 10 Jahren Gültigkeit.

Rechnen wir das doch mal ganz kurz durch. Das ist nämlich wirklich faszinierend. Wenn Sie ein Haus mit 8 Wohnungen haben und diese 399 Euro auf die 10 Jahre Gültigkeit umlegen, dann kostet Sie diese lästige Pflicht pro Wohnung und Jahr nicht mal 5 Euro.

Stellen Sie diese knapp 5 Euro mal einem 10.000 Euro Bußgeld gegenüber. Das ist buchstäblich das günstigste Stück Rechtssicherheit, das Sie als Vermieter überhaupt kriegen können.

Weitere Festpreise gefällig? Einfamilienhaus 299 Euro. Gewerbe oder gemischte Nutzung 899 Euro. Und das Beste? Alles ist steuerlich absetzbar. Auch für andere Immobilienarten sind die Preise echt absolut überschaubar.

Der absolute Clou an der ganzen Sache ist nämlich, dass Sie diese Kosten als Werbungskosten komplett von der Steuer absetzen können. Die wahren Kosten des Wartens?

Das ist der Leerstand. Wir müssen mal kurz den Blickwinkel wechseln. Die echten, schmerzhaften Kosten lauern nämlich ganz woanders. Was passiert denn, wenn Ihnen kurz vor der Inseratschaltung auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist?

Sie müssen sofort stoppen. Ein einziger Monat Leerstand kostet Sie auf Anhieb ein Vielfaches des Ausweises. Warten ist für Sie als Vermieter definitiv immer die teuerste Option.

Hier sind meine Top 3 Profi-Tipps. Erstens, Kennwerte vor der Anzeige planen. Zweitens, Datum des alten Ausweises heute prüfen. Drittens, die richtige Art wählen, also Bedarf versus Verbrauch.

Das ist echtes Insiderwissen aus der täglichen Praxis Bremer Hausverwaltungen. Planen Sie die Werte vor dem Text, damit die Vermietung glatt durchläuft. Kramen Sie heute noch, direkt nach diesem Erklärer, Ihren alten Ausweis raus.

Und lassen Sie einen Experten im Vorfeld checken, ob Bedarf oder Verbrauch für Ihr Gebäude besser aussieht. Beides ist oft zulässig, macht aber optisch einen Riesenunterschied.

Genau solche Experten stehen für Sie bereit. Ich erstelle ihn persönlich. Mit Best-Case-Optimierung und Festpreis. Geliefert in 24 Stunden. Wer im Raum Bremen vermietet, greift am besten auf lokale Profis zurück, die das seit 2018 tagtäglich machen.

Die Datenaufnahme läuft super bequem übers Telefon. Sie erhalten eine echte Best-Case-Optimierung und nach nur 24 Stunden haben Sie das wasserdichte Dokument auf dem Tisch.

Absolut stressfrei. Jetzt handeln. Riskieren Sie keine 10.000 Euro. Die Fakten liegen absolut glasklar auf dem Tisch. Ein abgelaufener Ausweis ist Papiermüll. Wer damit vermietet, riskiert exakt dasselbe gigantische Bußgeld wie komplett ohne Ausweis.

Die Gesetze sind scharf, die Portale blockieren Sie und ab 2027 schnappt die Falle bei den Zeitverträgen final zu. Handeln Sie also jetzt. Riskieren Sie keine 10.000 Euro für ein Problem, das Sie wirklich in 5 Minuten lösen können.

Energiepassbremen.de oder Anruf unter 0421 6689 4123. Lassen Sie die Bürokratie nicht zu Ihrer teuersten Falle werden. Holen Sie sich Ihre Rechtssicherheit zum garantierten Festpreis.

Gehen Sie jetzt sofort auf Energiepassbremen.de oder wählen Sie die 0421 6689 4123. Machen Sie das, bevor Ihre allernächste Anzeige fällig ist. Danke, dass Sie bei diesem Erklärer dabei waren.

Und fragen Sie sich zum Abschluss mal ganz ehrlich, können Sie es sich wirklich leisten, morgen ohne gültigen Ausweis aufzuwachen?

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