Wohnfläche richtig berechnen für den Energieausweis
Das Video zeigt, welche Flächen nach der Wohnflächenverordnung zählen, wie Dachschrägen angerechnet werden und wie sich die Wohnfläche auf die Energieklasse auswirkt.
Für: Eigentümer und Vermieter in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 28. Februar 2026
Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 28. Februar 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.
Kapitel
- 0:00 Kleiner Fehler, große Wirkung
- 0:45 Warum die Wohnfläche zählt
- 1:40 Was zur Wohnfläche gehört
- 2:58 Dachgeschoss und Raumhöhe
- 3:49 Die häufigsten Fehler
- 4:38 Beheizter Hobbykeller
- 5:00 Effekt auf die Energieklasse
- 6:06 Fazit: Nachmessen lohnt sich
Transkript
Stellen Sie sich mal vor, ganz tief in den Papieren für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, da verbirgt sich ein winziges Detail. Nur ein kleiner Fehler, der aber über Tausende von Euro entscheiden kann.
Ein Detail, das die allermeisten einfach übersehen. Klingt vielleicht erstmal unglaublich, oder? Aber ja, ein einziger Rechenfehler kann dafür sorgen, dass Ihr Zuhause auf dem Papier viel schlechter dasteht, als es in Wirklichkeit ist.
Da stellt sich natürlich die Frage, könnte das bei Ihnen vielleicht auch der Fall sein? Der springende Punkt, um den sich alles dreht, ist diese eine Zahl, die Wohnfläche.
Die hat nämlich einen direkten und, wie wir gleich sehen werden, massiven Einfluss auf die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie. Und sie wird erstaunlich oft falsch berechnet.
Okay, tauchen wir da mal tiefer ein. Warum ist diese eine Zahl so unglaublich wichtig? Naja, es geht um eine simple, aber ziemlich folgenschwere Formel. Also, die Logik dahinter ist eigentlich ganz einfach.
Der gesamte Energieverbrauch Ihres Hauses wird durch die sogenannte Bezugsfläche geteilt. Und diese Fläche, die hängt direkt mit der Wohnfläche zusammen. Das Verrückte ist jetzt, je größer die korrekt angegebene Wohnfläche ist, desto kleiner wird am Ende der Energiekennwert.
Und ein kleiner Kennwert, genau den wollen Sie haben. Denn der bedeutet eine bessere Energieeffizienz. Das Problem ist also, dass eine zu klein berechnete Wohnfläche Sie quasi doppelt bestraft.
Ihr Haus wirkt auf dem Papier wie ein totaler Energiefresser, obwohl es das vielleicht gar nicht ist. Und klar, bei einem Verkauf kann das den Preis natürlich empfindlich drücken oder Käufer sogar ganz abschrecken.
Aber, keine Sorge, wir bringen da jetzt mal Licht ins Dunkel. Um den Fehler zu korrigieren, müssen wir natürlich wissen, was zählt denn jetzt eigentlich alles dazu?
Und dafür gibt es zum Glück eine ganz klare Regel. Die Wohnflächenverordnung, kurz WOVLV. Fangen wir mal mit den Basics an. Also mit dem, was zu 100 Prozent zählt.
Das sind natürlich die Klassiker wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Aber auch Flure und Abstellräume, solange sie in der Wohnung sind. Und hier ist ein Punkt, der oft übersehen wird.
Auch ein beheizter Wintergarten zählt voll mit rein. So, und jetzt wird's interessant. Es gibt nämlich auch Flächen, die nur zum Teil angerechnet werden. Ein unbeheizter Wintergarten zum Beispiel, der zählt zur Hälfte.
Und Balkone, Lodgin oder Terrassen, die werden in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt. Das sind oft genau diese vergessenen Quadratmeter, die sich am Ende aber ganz schön summieren können.
Genauso wichtig ist es natürlich zu wissen, was gar nicht mit zählt, um Fehler zu vermeiden. Also, Keller, Garagen, Heizungsräume oder der unausgebaute Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche.
Genauso wenig wie Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern. Und merken Sie sich schon mal diese letzte Zeile. Flächen mit weniger als einem Meter Raumhöhe zählen null.
Das wird gleich noch absolut entscheidend. Und damit kommen wir zur häufigsten Fehlerquelle und zum größten Streitpunkt überhaupt. Dem Dachgeschoss. Denn hier entscheidet allein die Raumhöhe über alles.
Die offizielle Regelung ist eigentlich ganz logisch. Sie teilt den Raum sozusagen in drei Zonen. Alles, wo Sie ganz normal stehen können, also über zwei Meter Höhe, zählt voll.
Der Bereich, wo Sie sich schon bücken müssen, also zwischen einem und knapp zwei Metern, der zählt zur Hälfte. Und alles darunter, wo man kaum noch hinkommt, wird komplett ignoriert.
Zählt also null. In der Praxis macht das einen gewaltigen Unterschied. Stellen Sie sich ein Dachgeschoss mit einer Grundfläche von 40 Quadratmetern vor. Wenn man diese Regel anwendet, bleiben plötzlich nur noch 29 Quadratmeter anrechenbare Wohnfläche übrig.
Wer hier einfach die Grundfläche angibt, macht einen riesigen und vor allem teuren Fehler. So, jetzt, wo wir die Regeln kennen, schauen wir uns doch mal die häufigsten Fallen an, damit Sie diese in Zukunft zielensicher umgehen können.
Hier haben wir die Hitliste der Sünden. Der Fehler mit der Grundfläche statt der Wohnfläche, den haben wir gerade besprochen. Den Keller fälschlicherweise mitzuzählen ist auch ein Klassiker.
Viele übernehmen auch einfach alte, vielleicht gerundete Werte aus dem Kaufvertrag und vergessen dabei Anbauten wie einen Wintergarten, die später dazukamen. Und ein ganz subtiler, aber wichtiger Fehler, die Verwechslung von zwei verschiedenen Normen.
Für den Energieausweis von Wohnhäusern gilt einzig und allein die Wohnflächenverordnung, die WoFFV. Es gibt aber noch die DIN 72. Die rechnet zum Beispiel Dachschrägen und Balkone einfach zu 100 Prozent an und führt so zu viel größeren Flächen.
Diese beiden darf man auf gar keinen Fall verwechseln. Und jetzt kommt eine faszinierende Ausnahme, die zeigt, wie sehr es auf die Details ankommt. Ein beheizter Hobbykeller ist zwar keine Wohnfläche nach der WoVLV, aber für die Berechnung des Energieausweises wird ein anderer Umrechnungsfaktor angesetzt, wenn der Keller eben beheizt ist.
Das allein kann den Kennwert am Ende um über 10 Prozent verbessern. Verrückt, oder? So, und jetzt bringen wir das alles mal zusammen und schauen uns den konkreten positiven Effekt an.
Was passiert, wenn wir die Fläche endlich korrekt und zu ihren Gunsten berechnen? Stellen wir uns mal ein ganz realistisches Szenario vor. Sie entdecken einen vergessenen Anbau und korrigieren die Berechnung der Dachschrägen.
Plötzlich haben sie 20 Quadratmeter mehr anrechenbare Fläche gefunden, die vorher einfach niemand auf dem Schirm hatte. Aus den ursprünglich mal angenommenen 100 Quadratmetern werden also korrekte 120 Quadratmeter.
Das ist ein Anstieg von 20 Prozent. Und diese Zahl wird die gesamte Berechnung auf den Kopf stellen. Schauen wir uns mal an, was das für den Energieausweis bedeutet.
Das Ergebnis ist wirklich beeindruckend. Vor der Korrektur lag das Haus mit seinem Kennwert noch in der ziemlich schlechten Energieklasse F. Nach der Neuberechnung mit der richtigen größeren Fläche sinkt der Energiekennwert aber ganz erheblich.
Das Resultat? Das Haus springt eine ganze Effizienzklasse nach oben, in die Klasse E. Und das alles nur durch eine korrekte Berechnung, ohne auch nur einen einzigen Cent in eine Sanierung investiert zu haben.
Die korrekte Wohnfläche ist also keine Nebensache. Sie ist eine der wichtigsten Stellschrauben für den Wert Ihrer Immobilie. Die Frage, die Sie sich jetzt stellen sollten, ist also, welche vergessenen Quadratmeter, welcher falsch berechneten Dachschrägen oder übersehnen Balkone schlummern vielleicht noch in den Plänen Ihres Zuhauses?
Es könnte sich wirklich lohnen, da mal ganz genau nachzumessen.
Energieausweis für Ihre Immobilie in Bremen
Bestellen Sie direkt online oder rufen Sie an. Fehlende Angaben klären wir telefonisch oder per Foto.