Video · 8:13 Min.

Wer zahlt den Energieausweis? Eigentümer zahlt

Das Video erklärt, warum der Eigentümer den Energieausweis bezahlt, was bei Mietern und in der WEG gilt und welche vier Kostenfehler Sie vermeiden sollten.

Für: Eigentümer, Vermieter und WEG in Bremen und Bremerhaven · Veröffentlicht am 24. Juli 2026

Dieses Video zeigt den Rechtsstand vom 24. Juli 2026. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Den aktuellen Stand finden Sie im Artikel zum Video.

Kapitel

  1. 0:00 Bußgeld und Ausgangslage
  2. 1:25 Mieter oder Vermieter
  3. 2:41 WEG und Steuern
  4. 4:18 Vier teuerste Fehler
  5. 5:39 Ausweis rechtzeitig bestellen
  6. 6:09 Lösung in Bremen
  7. 6:46 Best-Case-Optimierung
  8. 7:18 Fazit und Handeln
Wer zahlt den Energieausweis

Transkript

Okay, let's go. Heute knopfen wir uns in dieser Analyse ein Thema vor, das in der Immobilienwelt für mehr Streit, Frust und, naja, völlig unnötige Kosten sorgt, als so ziemlich alles andere.

Der Energieausweis. Genauer gesagt, die absolute Kostenfalle dahinter. Wer zahlt das Ding eigentlich wirklich? Die rechtliche Lage? Glasklar. Aber in der Praxis tappen Eigentümer, Vermieter und Mieter jeden Tag in komplett absurde Fallen.

Also schnellen Sie sich an, wir gehen da heute in einem extrem hohen Tempo durch, denn am Ende des Tages geht es hier um Ihr bares Geld. Okay, schauen Sie sich diese Zahl mal an.

10.000 Euro. Das ist kein Witz und auch kein Worst-Case-Szenario aus irgendeinem Horrorfilm für Makler. Das ist die harte, nackte Realität nach §108 des Gebäudeenergiegesetzes.

Genau dieses Bußgeld riskieren Sie als Eigentümer, wenn Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung einen wirklich simplen Fehler machen. Nämlich den Ausweis gar nicht oder einfach nur zu spät vorzulegen.

Ein fehlendes Stück Papier und zack ist der Gegenwert eines Kleinwagens weg. Der Druck ist also massiv. Und das bringt uns direkt zu der alles entscheidenden Frage.

Zahlen Sie vielleicht aktuell illegal für Ihren Energieausweis? Oder noch krasser? Lassen Sie vielleicht unbewusst jemanden dafür zahlen, der rechtlich absolut gar nichts damit zu tun hat?

Ganz ehrlich, das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler, den wir in der Hausverwaltung sehen. Bleiben Sie jetzt unbedingt dran. Wir klären das jetzt ein für alle Mal auf.

Abschnitt 1. Mieter oder Vermieter? Wer zahlt? Der absolute Klassiker unter den Streitthemen. Machen wir's kurz und schmerzlos. Die Realität sieht so aus. Der Eigentümer zahlt.

Immer. Und der Mieter zahlt nie. Punkt. Aus. Ende der Diskussion. Aber warum eigentlich? Naja, laut Paragraf 80 GEG ist der Energieausweis fest an das Gebäude gebunden, nicht an die Person, die da gerade zufällig drin wohnt.

Er gilt für 10 Jahre. Die Pflicht hängt am Eigentum, also ist der Eigentümer der Auftraggeber und darf dementsprechend auch die Rechnung begleichen. Jetzt denken sich viele Vermieter vielleicht, haha, ich bin clever.

Ich pack die Kosten einfach in die Nebenkostenabrechnung. Tun Sie das auf gar keinen Fall. Es ist strikt illegal. Diese Kosten zählen zu den Verwaltungskosten und sind laut Betriebskostenverordnung ganz ausdrücklich keine Betriebskosten.

Es ist ja eine einmalige Ausgabe, keine laufende. Das Amtsgericht München hat genau so einen Versuch unter dem Aktenzeichen 412c 31443-08 gnadenlos in der Luft zerrissen.

Der Mieter legt Widerspruch ein, streicht den Posten und sie haben nichts als Ärger. Aber Moment, was ist, wenn ihnen gar nicht das ganze Haus gehört, sondern nur eine einzige Wohnung?

Das führt uns nahtlos zu Abschnitt 2. Verkauf. WOGs, also Wohnungseigentümergemeinschaften und Neubau. Hier wird's für viele nämlich richtig verwirrend. In einer WEG gilt eine eiserne Regel.

Ein Gebäude, ein gemeinsamer Ausweis. Das ist buchstäblich die häufigste Frage, die wir von Wohnungseigentümern hören. Energetisch wird immer das gesamte Gebäude bewertet, niemals ihre einzelne Wohnung isoliert.

Die Beschaffung ist also immer Sache der Gemeinschaft und läuft komplett über die Hausverwaltung. Die richtig gute Nachricht dabei, die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen gesplittet.

Nehmen wir mal an, ein Ausweis für ein Mehrfamilienhaus kostet fixe 399 Euro. Teilen Sie das mal durch, sagen wir 10 Parteien. Da sind Sie bei läppischen 40 Euro pro Kopf.

Ein absoluter No-Brainer, oder? Aber jetzt passen Sie gut auf, hier gibt es einen gewaltigen steuerlichen Unterschied. Sind Sie Vermieter? Super, dann ist der Energieausweis ein handfester Vorteil für Sie.

Sie können das Ding zu 100% als Werbungskosten in der Anlage V absetzen. Die Rechnung mindert also direkt Ihre Einkünfte. Aber sind Sie Eigennutzer, dann schauen Sie leider komplett in die Röhre.

Das Finanzamt sagt hier ganz klar, nein, das ist keine Handwerkerleistung, das ist eine begutachtende Tätigkeit. Das einzige Schlupfloch für Selbstnutzer ist eine voll geförderte energetische Sanierung.

Ansonsten keine Steuersparnis für Sie. Vielleicht haben Sie auch schon vom neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gehört, das im Juli 2026 beschlossen wird und Anfang 2027 startet.

Was ändert das jetzt an Ihrem Geldbeutel? Absolut gar nichts. Die Kostenverteilung bleibt exakt gleich. Der Eigentümer zahlt. Lassen Sie sich da also bloß keine Panik einreden.

Okay, die Basics haben wir. Jetzt kommen wir zu dem Teil, der Sie davor bewahrt, wirklich echtes Geld zu verbrennen. Wir schalten jetzt einen Gang hoch. Hier sind die vier teuersten Fehler, die Sie als Immobilieneigentümer unbedingt vermeiden müssen.

Fehler Nummer eins. Die Abrechnung über die Nebenkosten. Ja, wir hatten das gerade schon, aber es ist einfach so extrem wichtig. Wer versucht, diese 200 bis 400 Euro auf seine Mieter abzuwälzen, provoziert quasi sofort einen handfesten Rechtsstreit über die komplette Nebenkostenabrechnung.

Ersparen Sie sich diesen Stress. Es ist rechtlich einfach nicht haltbar. Fehler Nummer zwei. Der wirklich verzweifelte Versuch, einen Einzelausweis für die eigene Wegewohnung zu bestellen.

Leute, das ist absoluter Wahnsinn. Ein Gebäude ist energetisch gesehen eine Einheit. Sie können doch nicht das Heizverhalten im dritten Stock komplett isoliert vom Rest des Hauses bewerten.

Wer sowas versucht, wartet ewig auf Papiere, die am Ende rechtlich komplett wertlos sind und zahlt im schlimmsten Fall auch noch doppelt. Also immer über die Hausverwaltung gehen.

Kommen wir zu Fehler Nummer drei. Die falsche Hoffnung auf Steuerersparnis als Selbstnutzer. Viele klammern sich an den Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes.

Vergessen Sie das ganz schnell. Wenn Sie in Ihrem Haus selbst wohnen und den Ausweis für einen späteren Verkauf brauchen, zahlt das Finanzamt exakt 0 Euro dazu. Planen Sie das also unbedingt vorher in Ihre Kalkulation ein.

Und Fehler Nummer vier. Oh Mann, das ist der gefährlichste von allen. Den Ausweis erst kurz vor knapp vor dem Notartermin bestellen. Hören Sie zu. Schon in der allerersten Immobilienanzeige müssen die Pflichtangaben aus diesem Ausweis stehen.

Fehlen die, hagelt es teure Abmahnungen. Und wenn der Ausweis bei der Besichtigung nicht auf dem Tisch liegt? Tja, dann sind wir wieder bei unserem Ausgangspunkt.

Richtig, den 10.000 Euro Bußgeld. Also kümmern Sie sich da am besten zwei bis drei Monate vor dem geplanten Verkauf drum. Abschnitt vier. Wenn Sie jetzt in Bremen oder Bremerhaven sitzen, haben wir hier die perfekte stressfreie Praxislösung für Sie.

Wenn Sie sich nämlich gerade fragen, wie Sie das Ganze absolut rechtssicher über die Bühne kriegen, so sieht echte, hundertprozentige Transparenz aus. Keine versteckten Kosten, kein ewiges Nachverhandeln.

Sie haben ein Einfamilienhaus, 299 Euro Festpreis. Mehrfamilienhaus, 399 Euro. Und ein Nichtwohngebäude, 899 Euro Festpreis. Fertig. In diesen Preisen ist die komplette persönliche Erstellung schon drin.

Sie wissen also von Sekunde eins an, was Sache ist. Aber das Beste, das kommt jetzt erst. Der wahre Gamechanger hierbei ist die Best-Case-Optimierung. Jede einzelne Stellschraube Ihrer Immobilie wird genauestens geprüft.

Von der exakten Berechnung der Wohnfläche bis hin zur perfekten Zuordnung der Heiztechnik im Keller. Warum der ganze Aufwand? Um Ihr Gebäude in die bestmögliche Effizienzklasse zu heben.

Und glauben Sie mir, eine bessere Energieklasse ist das absolut stärkste Preisargument, das Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung heutzutage haben können. Diese Optimierung holt Ihnen die 299 Euro quasi in Sekundenbruchteilen wieder rein.

Worauf es jetzt also ankommt, ist Handeln. Und zwar bevor irgendwelche Fristen verstreichen oder Ihre Mieter anfangen, Stress zu machen. Wenn Sie Ihren Energieausweis zum absoluten Festpreis, recht sicher und voll optimiert haben wollen, dann gehen Sie jetzt direkt auf energiepassbremen.de oder greifen Sie einfach zum Hörer und wählen Sie die 0421 6689 4123.

Lassen Sie da echte Profis ran, sichern Sie sich ab und haken Sie dieses nervige Thema ein für allemal ab. Und damit sind wir auch schon am Ende unseres Deep Dives.

Ich lasse Sie heute mit einer alles entscheidenden Frage zurück. Sichern Sie heute aktiv den Wert und die rechtliche Sicherheit Ihrer Immobilie oder riskieren Sie morgen durch reines Zögern diese 10.000-Euro-Strafe?

Die war nicht natürlich ganz bei Ihnen, aber die Fakten haben Sie jetzt schwarz auf weiß auf dem Tisch. Vielen Dank fürs Zuschauen, bleiben Sie effizient und bis zum nächsten Mal.

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